Länderprofil Arbeitsleben für Österreich
Dieses Profil beschreibt die wesentlichen Merkmale des Arbeitslebens in Österreich. Ziel ist es, relevante Hintergrundinformationen zu den Strukturen, Institutionen, Akteuren und relevanten Regelungen des Arbeitslebens zu liefern.
Dazu gehören Indikatoren, Daten und Regulierungssysteme zu folgenden Aspekten: Akteure und Institutionen, kollektive und individuelle Beschäftigungsbeziehungen, Gesundheit und Wohlbefinden, Entlohnung, Arbeitszeit, Qualifikationen und Ausbildung sowie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Die Profile werden systematisch alle zwei Jahre aktualisiert.
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und öffentliche Einrichtungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Regelung des Beschäftigungsverhältnisses, der Arbeitsbedingungen und der Strukturen der Arbeitsbeziehungen. Sie sind ineinandergreifende Teile eines Governance-Systems auf mehreren Ebenen, das europäische, nationale, sektorale, regionale (provinzielle oder lokale) und Unternehmensebene umfasst. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Akteure und Institutionen und ihre Rolle in Österreich vorgestellt.
Die beiden wichtigsten Behörden im Bereich der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen sind das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ( BMSGPK) und insbesondere dasBundesministerium für Arbeit und Wirtschaft_,_BMAW). Die Zusammenlegung der Agenden für Arbeit und Wirtschaft in letzterem fand im Mai 2022 statt und wurde durch den Rücktritt eines Ministers und die Neuordnung der Aufgabenverteilung der Ministerien ausgelöst. Die Fusion wurde von der organisierten Arbeiterschaft heftig kritisiert, da sie befürchtete, dass die Interessen der Arbeitnehmer vernachlässigt würden (die Agenden für Arbeit und Wirtschaft waren zuvor von der konservativ-populistischen Regierung zwischen 2000 und 2006 in einem einzigen Ministerium zusammengelegt worden). Das Tätigkeitsspektrum des BMAW umfasst unter anderem die Umsetzung der Wirtschaftspolitik und Teile der Beschäftigungspolitik. Er ist auch zuständig für die Aufsicht über dasArbeitsmarktservice (AMS) und damit die Arbeitslosenversicherung sowie für die Organisation desArbeitsinspektoratsfür das Arbeitsrecht. DasBundesschiedsamt (BEA), ein gemeinsames Gremium des BMAW, spielt im österreichischen System der Arbeitsbeziehungen eine entscheidende Rolle, indem es das Recht hat, freiwillige Interessenvertretungen als kollektive Parteien anzuerkennen (oder diese Anerkennung zu widerrufen). Dieses Gremium erleichtert so den sozialen Dialog. Das BMSGPK ist zuständig für die allgemeine Sozialpolitik sowie für die Politik der Menschen mit Behinderungen, der Pflege und der Sozialhilfe. Das AMS, eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit, ist zuständig für die Arbeitsvermittlung und die Beratung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern zu Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Das Arbeitsinspektorat ist Teil des BMAW und überwacht die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Das AMS, die BEA und das Arbeitsinspektorat stehen alle unter dem Zuständigkeitsbereich des BMAW und können ebenfalls als öffentliche Stellen angesehen werden, die für das System der Arbeitsbeziehungen in Österreich von Bedeutung sind. Bei individuellen Arbeitsstreitigkeiten sind die Arbeits- und Sozialversicherungsgerichte (in drei Instanzen) für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht und alle Leistungsansprüche aus dem Sozialversicherungsrecht zuständig, während Streitigkeiten über die Sozialversicherung unter der Schirmherrschaft des BMSGPK an die Verwaltungsbehörden verwiesen werden.
Es gibt keinen ausdrücklichen Begriff der Repräsentativität, der für Organisationen von kollektivem Interesse, die Arbeitnehmer und Unternehmen in Österreich vertreten, gilt. In Bezug auf die Fähigkeit von Freiwilligenorganisationen, Tarifverträge abzuschließen, nennt das ArbVG jedoch einige allgemeine Voraussetzungen, die eine freiwillige Organisation von kollektivem Interesse erfüllen muss: (finanzielle) Unabhängigkeit (insbesondere muss sie unabhängig von der anderen Seite der Wirtschaft sein); eine umfassende berufliche und territoriale Abdeckung in Bezug auf den Mitgliederbereich, was bedeutet, dass sie zumindest über der Unternehmensebene tätig sein muss; und eine große wirtschaftliche Bedeutung in Bezug auf die absolute Zahl der Mitglieder und der Geschäftstätigkeit, um in der Lage zu sein, eine wirksame Verhandlungsmacht auszuüben. Die Repräsentativität hängt mit der Fähigkeit der Organisationen von kollektivem Interesse zusammen, Tarifverträge abzuschließen (das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen wird durch die BEA verliehen) und damit mit ihrer Anerkennung als relevante Organisationen der Sozialpartner.
Über die gewerkschaftliche Vertretung
österreichische Verfassungsrecht schützt das Vereinigungsrecht im Rahmen der allgemeinen Vereinsfreiheit, das allen Bürgern durch Artikel 12 des Staatsgrundgesetzes von 1867 garantiert. Das Verfassungsrecht garantiert auch das Recht zur Bildung von Vereinigungen zur Wahrung arbeitsrechtlicher Interessen nach dem Vereinsgesetz, das dem Grundsatz der Vereinigungsfreiheit praktische Wirksamkeit verleiht. Darüber hinaus ist das Vereinigungsrecht als eigenständiges Grundrecht in Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 garantiert, der in Österreich Teil des österreichischen Verfassungsrechts ist. Folglich haben Privatpersonen in Österreich das Recht, Gewerkschaften beizutreten und sich an deren Aktivitäten zu beteiligen. Keine Kategorie von Arbeitnehmern oder Sektoren ist von diesem Recht ausgenommen.
In Österreich ist die Gewerkschaftsdichte seit den 1960er Jahren rückläufig. Dieser Trend ist vor allem auf den langfristigen Strukturwandel von Wirtschaft und Beschäftigung zurückzuführen. In den Hochburgen der gewerkschaftlichen Organisierung – nämlich im verarbeitenden Gewerbe und im öffentlichen Sektor – ist die Beschäftigung zurückgegangen, zugunsten des privaten Sektors, der tendenziell eine niedrige Gewerkschaftsdichte aufweist, insbesondere bei Frauen, Angestellten und atypisch Beschäftigten. In den 2000er Jahren beschleunigte sich dieser Trend, insbesondere nach der Enthüllung der Verwicklung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) in ein Finanzdebakel um seine damalige Bank BAWAG PSK. Zwischen 2016 und 2019 war jedoch ein Mitgliederzuwachs zu verzeichnen, der auf einen vergleichsweise starken Mitgliederzuwachs in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) zurückzuführen war. Mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie kehrte sich dieser Trend erneut um, wobei die Gewerkschaft zwischen 2019 und 2021 rund 20.000 Mitglieder verlor. Die Beteiligung der Gewerkschaften an der politischen Entscheidungsfindung ist in Österreich insofern stark institutionalisiert, als der ÖGB und seine sieben Mitgliedsorganisationen in einer Reihe von Gremien und Ausschüssen mitwirken, wenn auch nicht auf formeller (rechtlicher) Grundlage. Sie nehmen somit keine hoheitlichen Aufgaben wie die Verwaltung von Renten oder Arbeitslosensystemen wahr. "Gelbe Gewerkschaften" (Gewerkschaften, die von einer Regierung oder einem Arbeitgeber gegründet wurden oder von einem Arbeitgeber beherrscht oder stark beeinflusst werden) sind in Österreich aufgrund des strengen Verfahrens für die Anerkennung von Interessenorganisationen als kollektivvertragsfähige Sozialpartner überhaupt kein Thema.
Gewerkschaftsmitgliedschaft und Gewerkschaftsdichte, 2011–2019
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Trade union density in terms of active employees (%) * | 28.3 | 28.0 | 27.8 | 27.7 | 27.4 | 26.9 | 26.7 | 26.3 | 26.3 |
Trade union membership (thousands)** | 995 | 993 | 989 | 988 | 987 | 991 | 995 | 999 | 1,004 |
Notizen : * Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind. ** Die Gewerkschaftsmitgliedschaft der Arbeitnehmer ergibt sich aus der Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder und wird erforderlichenfalls um Gewerkschaftsmitglieder außerhalb der aktiven, abhängigen und beschäftigten Erwerbsbevölkerung (d. h. Rentner, Selbständige, Studenten, Arbeitslose) bereinigt.
Quelle : Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Amsterdam Institute for Advanced Labour Studies Datenbank zu institutionellen Merkmalen von Gewerkschaften, Lohnfestsetzung, staatlicher Intervention und Sozialpakten 2021 (OECD/AIAS ICTWSS-Datenbank)
Wichtigste Gewerkschaftsverbände und -verbände
In Österreich gibt es nur einen einzigen Gewerkschaftsbund: den ÖGB.
Größter Gewerkschaftsbund
Name | Abbreviation | Number of members as of 31 December 2022 | Involved in collective bargaining? |
Austrian Trade Union Federation (Österreichischer Gewerkschaftsbund) | ÖGB | 1,199,856 | Yes (in general through its affiliated unions) |
In den 2000er Jahren sahen sich die österreichischen Gewerkschaften zunehmend mit der Notwendigkeit einer Fusion konfrontiert, die auf eine Kombination von Faktoren zurückzuführen war – insbesondere auf den Mitgliederrückgang und die finanzielle Schwäche, insbesondere nach der Enthüllung der Verwicklung des ÖGB in das Finanzdebakel um die BAWAG PSK. Als Folge der BAWAG-Krise war der ÖGB im Jahr 2006 gezwungen, alle seine Anteile an der Bank zu verkaufen. Die einzige Einnahmequelle des ÖGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften sind seither die Beiträge der Gewerkschaftsmitglieder. Mit den jüngsten Umstrukturierungs- und Fusionsprozessen wurde die Gewerkschaftsstruktur Österreichs unter dem Dach des ÖGB im Vergleich zu Ende der 1990er Jahre deutlich verschlankt. Innerhalb von 10 Jahren wurde die Zahl der dem ÖGB angeschlossenen Gewerkschaften von 14 auf 7 reduziert. Seit 2009 hat es keine nennenswerten Entwicklungen gegeben.
Über die Arbeitgebervertretung
In Österreich gibt es zwei große branchenübergreifende Arbeitgeberorganisationen: die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), deren Mitgliedschaft verpflichtend ist, und die Industriellenvereinigung (IV), deren Mitgliedschaft freiwillig ist. Die IV organisiert Großunternehmen, vor allem des verarbeitenden Gewerbes. Alle Unternehmen und Unternehmer, die im Besitz einer Gewerbeberechtigung sind, müssen sich bei der WKÖ (und den entsprechenden Untereinheiten) anmelden, die in geografische Untergliederungen (Bundesländer) und Branchensektionen organisiert ist, die wiederum in sektorale Untereinheiten unterteilt sind. Unternehmen, die über mehr als eine Gewerbeberechtigung verfügen, müssen sich bei allen entsprechenden WKÖ-Branchengruppen anmelden. Da viele Arbeitgeber mehr als einen Gewerbeschein besitzen, gibt es mehr Mitglieder als Unternehmen, die der WKÖ angeschlossen sind.
Für die IV und alle anderen (sektoralen) Arbeitgeberorganisationen, deren Mitgliedschaft freiwillig ist, gilt der Grundsatz der allgemeinen Vereinigungsfreiheit, wie er im Abschnitt "Über die gewerkschaftliche Vertretung" im Rahmen von Gewerkschaften dargelegt ist.
Da die Mitgliedschaft in der WKÖ und ihren Untereinheiten für alle österreichischen Unternehmen (mit Ausnahme der Landwirtschaft, der Freien Berufe und des öffentlichen Sektors) verpflichtend ist, beträgt die Dichte der WKÖ sowohl bei den Unternehmen als auch bei den ArbeitnehmerInnen 100 %. Über die Mitgliederzahl der IV liegen keine Informationen vor.
Arbeitgeberverbände – Mitgliederzahl und Dichte, 2012–2019
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Source | |
Employer organisation density in terms of active employees* | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | Economic Chamber Act (Wirtschaftskammergesetz) |
Employer organisation density in the private sector** | n.a. | 68% | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | 59% | European Company Survey 2019 |
Anmerkungen_: *__Values sind 100 %, da alle Unternehmen des privaten Sektors (except__in der Landwirtschaft und der freien Berufe__must Mitglieder des WK__Ö sein können. **__Percentage der in einem establishment__that beschäftigten Arbeitnehmer Mitglied einer Arbeitgeberorganisation ist, die an kollektiven bargaining._n.v. beteiligt ist, nicht verfügbar.
Wichtigste Arbeitgeberverbände
Neben der WKÖ ist die IV die wichtigste Arbeitgeberorganisation in Österreich. Der Mitgliederbereich umfasst das verarbeitende Gewerbe, Führungskräfte in der Fertigungsindustrie und Unternehmen, die mit der Fertigungsindustrie verbunden sind.
Wichtigste Arbeitgeberverbände und -verbände
Name | Abbreviation | Members as of 31 December 2022 | Involved in collective bargaining? |
Austrian Federal Economic Chamber (Wirtschaftskammer Österreich) | WKÖ | 698,671 total members (active and passive) 576,063 active members | Yes (in general through its subunits) |
Industriellenvereinigung (Federation of Austrian Industries) | IV | More than 4,500 | No (waives its right to conclude agreements) |
Was die allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Fragen anbelangt, so ist die nationale dreigliedrige Politikkonzertierung am stärksten formell in derParitätischen Kommission. Diese Kommission bestand ursprünglich aus hochrangigen Vertretern der Regierung und der vier großen Organisationen der Sozialpartner. Die Kommission setzte sich in vier Unterausschüssen ein: demBeirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, demUnterausschuss für Internationale Fragen, demLohnunterausschussund demWettbewerbs- und Preisunterausschuss). Seit der Unterzeichnung der Erklärung von Bad Ischl durch die Sozialpartner im Jahr 2006 hat die Paritätskommission nur noch einen Unterausschuss: den Beirat für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten. Die Paritätskommission war die zentrale Anlaufstelle für den dreigliedrigen sozialen Dialog, in dem Fragen von besonderer Bedeutung, gemeinsame Strategien und konzertierte Aktionen sowie sich abzeichnende Konflikte erörtert und die Empfehlungen des Beirats berücksichtigt wurden. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 hat die Rolle der Kommission jedoch abgenommen, und sie trat zuletzt 1998 zusammen.
Die Konsultation der Sozialpartner in Österreich beruht auf einer Praxis der ständigen, aber informellen Zusammenarbeit und nicht auf gesetzlichen Regelungen. Der dreigliedrige Dialog ist umfangreich und befasst sich mit einer Vielzahl von Fragen aus allen Wirtschaftssektoren. Der soziale Dialog ist stark entwickelt und hat großen Einfluss auf die Politikgestaltung.
Neben der Paritätskommission haben die (regionalen) Regierung(en) in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Sozialpartnern eine Reihe nationaler und regionaler Beschäftigungspakte (so genannte territoriale Beschäftigungspakte (TEP)) eingerichtet, um maßgeschneiderte Beschäftigungspolitiken auf nationaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Beteiligung der Sozialpartner an der Beschäftigungspolitik der Regierung ist am stärksten im AMS institutionalisiert (in dessen Aufsichtsrat sowohl die Regierung als auch die Sozialpartner vertreten sind); Das AMS ist das zentrale Instrument zur Verwirklichung der Arbeitsmarktziele auf nationaler und regionaler Ebene. Darüber hinaus sind die Sozialpartner in den Sozialversicherungsträgern, der BEA und zahlreichen anderen Gremien vertreten.
Was die zweiseitige Konzertierung anbelangt, so gibt es eine lange Tradition der freiwilligen, informellen Zusammenarbeit und der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern sowohl auf nationaler als auch auf sektoraler Ebene anstelle von formalisierten zweiseitigen Gremien.
Wichtigste dreigliedrige und zweigliedrige Gremien
Name | Type | Level | Issues covered |
Public Employment Service (Arbeitsmarktservice Österreich, AMS) | Tripartite | National | Job placement, provision of advisory services to jobseekers and employers, realisation of labour market goals |
Umbrella Association of Social Security Institutions (Dachverband der Sozialversicherungs-träger) | Tripartite | National | Representation and coordination of the five social insurance institutions, covering health, accident and pensions insurance |
Betriebsrätesind die einzigen Organe der Privatwirtschaft, die die Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene vertreten. Rechtlich gesehen ist ein Betriebsrat ein Organ, das innerhalb von Betrieben gebildet werden kann, in denen ständig fünf oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind. Er übt die Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte auf betrieblicher Ebene aus, die ihm gesetzlich der gesamten Belegschaft zustehen. Betriebsräte können entweder getrennt für Arbeiter und Angestellte gebildet werden oder beide Gruppen repräsentieren. Ein Betriebsrat wird von der Belegschaft – im Wesentlichen von allen Arbeitnehmerinnen und Mitarbeitern des Betriebs ab 16 Jahren (das Mindestalter wurde im Jahr 2021 von 18 auf 16 Jahre gesenkt) – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Dies gilt für alle Betriebsräte, die ab 2017 gegründet wurden; Die bisherige Amtszeit von vier Jahren gilt für Betriebsräte, die vor diesem Zeitpunkt bestanden haben. Der Betriebsrat wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, wobei sich die Zahl der Ratsmitglieder nach der Zahl der Belegschaft richtet. Hinsichtlich der Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Gespräche mit dem Betriebsrat zu führen und ihn über Angelegenheiten, die für die Belegschaft relevant sind, auf dem Laufenden zu halten. Das wichtigste Instrument zur Ausübung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in einem bestimmten Bereich sozialer Angelegenheiten ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarungzwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat.
jeden der großen Arbeitgeber – also Bund, Ländereine Reihe von Sonderregelungen fürPersonalvertretung. Die Regeln werden durch besondere Rechtsvorschriften festgelegt. Diese Gremien entsprechen im Großen und Ganzen den Betriebsräten der Privatwirtschaft.
Regelung, Zusammensetzung und Zuständigkeiten des Vertretungsorgans
Body | Regulation | Composition | Competences | Thresholds for/rules on when the body needs to be/can be set up |
Works council (Betriebsrat) | Codified in the ArbVG | Representatives of the establishment’s workforce (number is contingent on the size of the workforce) | Consultation and co-determination; conclusion of a works agreement with management on social matters (not on pay issues) | Workforce must have at least five employees |