Eurofound nutzt verschiedene Mittel, um Auftragnehmer auszuwählen, die es bei der Durchführung seines Arbeitsprogramms gemäß den öffentlichen Beschaffungsregeln der EU-Institutionen unterstützen. Alle für die Ausschreibung erforderlichen Informationen sind entweder in den veröffentlichten Mitteilungen im Amtsblatt der Europäischen Union oder in den Ausschreibungsspezifikationen enthalten, die direkt an eingeladene Kandidaten bereitgestellt werden
Die Ausschreibungen bei Eurofound sind offen:
an natürliche und juristische Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union(opens in new tab)This link opens in a new tab sowie aus Ländern, die unter den in einem solchen Abkommen festgelegten Bedingungen eine Sondervereinbarung mit der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Beschaffung unterzeichnet haben;
an alle oben genannten berechtigten Einrichtungen, es sei denn, sie unterliegen EU-Restriktionsmaßnahmen(opens in new tab)This link opens in a new tab, die gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (TEU) oder Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (FEU) erlassen wurden;
an internationale Organisationen (z. B. UN-Organisationen, OECD)
Eurofound-Ausschreibungen für Ausschreibungen unterliegen:
die Finanzverordnung von Eurofound, die im Hinblick auf die Beschaffung die einschüchternden Bestimmungen der auf den allgemeinen Haushalt der Union anwendbaren Finanzverordnung anwendet (Ratsverordnung (EG, Euratom) Nr. 2024/2509(opens in new tab)This link opens in a new tab).
Nutzen Sie die Navigations-Tabs oben auf dieser Seite, um aktuelle Beschaffungsmöglichkeiten anzuzeigen.
Bitte beachten Sie:
General Court der Europäischen Union
Das für die Verhandlung von Berufungsverfahren zuständige Gericht ist das Allgemeine Gericht der Europäischen Union:
General Court der Europäischen Union
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg
Tel.: (352) 4303-1
Fax: (352) 4303 2100
E-Mail: Generalcourt.Registry@curia.europa.eu
Website: CURIA – Gerichtshof der Europäischen Union (europa.eu)(opens in new tab)This link opens in a new tab
Die Frist für Einspruch beträgt innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung bei Nicht-Verleihung.
Europäischer Ombudsmann
Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Misswirtschaft in den Institutionen und Organen der Europäischen Union.
Der Europäische Ombudsmann
1 Avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
FR - 67001 Straßburg Cedex
Tel. +33 (0)3 88 17 23 13
Fax +33 (0)3 88 17 90 62
E-Mail: eo@ombudsman.europa.eu(opens in new tab)This link opens in a new tab
Website: http://www.ombudsman.europa.eu/(opens in new tab)This link opens in a new tab