Länderprofil des Arbeitslebens in Tschechien

Dieses Profil beschreibt die wichtigsten Merkmale des Arbeitslebens in Tschechien. Ziel ist es, relevante Hintergrundinformationen zu den Strukturen, Institutionen und relevanten Regelungen des Arbeitslebens zu liefern.

Dazu gehören Indikatoren, Daten und Regulierungssysteme zu folgenden Aspekten: Akteure und Institutionen, kollektive und individuelle Beschäftigungsbeziehungen, Gesundheit und Wohlbefinden, Entlohnung, Arbeitszeit, Qualifikationen und Ausbildung sowie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Die Profile werden systematisch alle zwei Jahre aktualisiert.

In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und öffentlichen Einrichtungen vorgestellt, die an der Gestaltung und Regelung der Arbeitsbeziehungen beteiligt sind. Er befasst sich mit der Repräsentativität sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite und erörtert die wichtigsten zwei- und dreigliedrigen Gremien, die an den Arbeitsbeziehungen beteiligt sind.

Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und öffentliche Einrichtungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Regelung des Beschäftigungsverhältnisses, der Arbeitsbedingungen und der Strukturen der Arbeitsbeziehungen. Sie sind ineinandergreifende Teile eines Governance-Systems auf mehreren Ebenen, das europäische, nationale, sektorale, regionale (provinzielle oder lokale) und Unternehmensebene umfasst. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Akteure und Institutionen und ihre Rolle in Tschechien behandelt.

Die Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsbeziehungen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik (Ministerstvo práce a sociálních věcí, MPSV). Die Hauptaufgabe der MPSV im Bereich der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen besteht darin, einen Rechtsrahmen sowohl für die individuellen als auch für die kollektiven Arbeitsbeziehungen zu schaffen und die Anwendung dieses Rahmens zu kontrollieren. Die MPSV arbeitet auch mit dem Rat für Wirtschafts- und Sozialabkommen der Tschechischen Republik (Rada hospodářské a sociální dohody České republiky,RHSD ČR) zusammen, der ein dreigliedriges Gremium ist. 

Die Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte wird insbesondere durch die Nationale Arbeitsinspektion (Státní úřad inspekce práce, SÚIP), die zu den nachgeordneten Organen der MPSV gehört, sowie durch die acht Bezirksarbeitsaufsichtsbehörden der MPSV und die örtlich zuständigen Gerichte gewährleistet. In Tschechien gibt es keine besonderen Arbeitsgerichte; Das Arbeitsrecht, einschließlich Arbeitsstreitigkeiten, fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte. Die Nationale Arbeitsinspektion und die Bezirksarbeitsaufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung des Arbeitsrechts durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsagenturen, der illegalen Beschäftigung sowohl tschechischer Staatsbürger als auch von Ausländern und der Scheinselbstständigkeit. Diese Stellen fördern auch Gesundheit und Sicherheit und bieten Beratung in relevanten Bereichen an. Die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde kann für festgestellte Verstöße Geldbußen gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhängen.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die technischen Geräte und die Einhaltung der Gesundheits- und Antiepidemiologievorschriften sind Bereiche, die von spezialisierten Aufsichtsbehörden wie der Technischen Inspektion der TschechischenRepublik (Technická inspekce České republiky, TIČR), der Tschechischen Bergbaubehörde (Český báňský úřad, ČBÚ) und den regionalen Gesundheitsbehörden

die MPSV und ihr nachgeordnetes Organ, das Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce ČR, ÚP ČR), zuständig. Das Arbeitsamt der Tschechischen Republik fungiert als Vermittler auf dem Arbeitsmarkt, bietet Beratung, wendet aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen an, zahlt Arbeitslosengeld und führt das Register der Arbeitsuchenden, ausländischen Arbeitnehmer und offenen Stellen.

Das Kriterium der Repräsentativität der Sozialpartner in Tschechien ist nur in den folgenden Fällen erforderlich.

  • Tarifverhandlungen am Arbeitsplatz. Eine Gewerkschaft kann Tarifverhandlungen am Arbeitsplatz führen, wenn sie mindestens drei Gewerkschaftsmitglieder in einem Arbeitsverhältnis hat (§ 286 des Arbeitsgesetzbuchs).

  • Mitgliedschaft in der RHSD ČR, einem dreigliedrigen Gremium. Die repräsentativen Kriterien für die Teilnahme an der RHSD ČR sind in der Satzung der RHSD ČR festgelegt: Gewerkschaften müssen mindestens 150.000 Mitglieder haben, während Arbeitgeberorganisationen Unternehmen mit mindestens 400.000 Beschäftigten vertreten müssen.

  • Verlängerung von HLCAs (obwohl dies nur selten angewendet wird). Anträge auf Verlängerung der HLCA müssen von der größten Gewerkschaft oder dem größten Arbeitgeberverband des Sektors, auf den die HLCA ausgeweitet werden soll, an die MPSV gerichtet werden (Gesetz Nr. 2/1991 Slg. über Tarifverhandlungen).

Über die gewerkschaftliche Vertretung

Die grundlegenden Rechtsvorschriften des sozialen Dialogs für Gewerkschaften (und Arbeitgeber) sind in der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten (Gesetz Nr. 23/1991 Slg.) verankert, die Teil der Verfassungsordnung Tschechiens ist. Artikel 27 der Charta sieht das Recht vor, sich zusammenzuschließen und sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Die Gründung und das Bestehen von Gewerkschaftsorganisationen und -verbänden ist im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, das die Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen in Absatz 2 über Gesellschaften/Verbände (Artikel 214-302) und in den Artikeln 3025 und 3046 regelt.

In Tschechien gibt es keine umfassende gesetzliche Regelung für Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Tarifverhandlungen. Diese Rechtsbeziehungen sind in mehreren Gesetzen geregelt, nämlich im Arbeitsgesetzbuch und im Gesetz Nr. 2/1991 Slg. über Tarifverhandlungen.

Einem Arbeitnehmer steht es frei, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten, wie er möchte. Folglich ist es ungerecht, einen Arbeitnehmer zu entlassen, weil er Mitglied einer Gewerkschaft ist oder nicht. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig; Die Mitgliedschaft kann jederzeit widerrufen werden. Die Gewerkschaftsorgane haben das Recht, sich unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen an arbeitsrechtlichen Beziehungen, einschließlich Tarifverhandlungen, zu beteiligen. Die einzigen Personen, die von diesem Gesetz ausgeschlossen sind, sind Angehörige der Streitkräfte.

Gewerkschaftsmitgliedschaft und Gewerkschaftsdichte, 2010–2021

 201020112012201320142015201620172018201920202021Source
Trade union density in terms of active employees (%)16141314*12.7*11.9*11.9*11.6*11.5*11.2*10.9*10.8*OECD, 2010–2012 and Visser, 2013–2016
Trade union density in terms of the proportion of active employees who are members of a trade union (%)16.115.414.813.612.911.911.911.711.4n.a.n.a.n.a.OECD and AIAS, 2021
Trade union membership (thousands)632.9556.4536.5549.9*524.0*500.0*510.5*506.6*506.0*495.7*n.a.n.a.OECD, 2010–2012 and Visser, 2013–2016
Trade union membership (thousands)
**
648616590550524496507504500n.a.n.a.n.a.OECD and AIAS, 2021

Anmerkungen: * Nationale Quelle (siehe untenstehende Quellen). ** Gewerkschaftsmitgliedschaft der Beschäftigten, abgeleitet für die Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder und erforderlichenfalls angepasst für Gewerkschaftsmitglieder außerhalb der aktiven, abhängigen und beschäftigten Erwerbsbevölkerung (d.h. Rentner, Selbständige, Studenten und Arbeitslose). n.v., nicht verfügbar.

Quellen: RILSA Prag (eigene Berechnungen der Autoren auf der Grundlage von Gewerkschaftsdaten). Weitere Angaben über die Zahl und die Gewerkschaftsdichte stammen von den drei größten Gewerkschaftsverbänden – dem Tschechisch-Mährischen Gewerkschaftsbund (Českomoravská konfederace odborových svazů, ČMKOS), dem Verband der Autonomen Gewerkschaften Tschechiens (Asociace samostatných odborů, ASO) und dem Verband für Kunst und Kultur (Konfederace umění a kultury, KUK) – sowie von 29 unabhängigen Gewerkschaften (eigene Berechnungen des Autors).

Wichtigste Gewerkschaftsverbände und -verbände

In Tschechien gibt es drei große Gewerkschaftsbünde: ČMKOS, ASO und KUK. Diese Verbände repräsentieren rund 79 % der Gewerkschaftsmitglieder in Tschechien.

Wichtigste Gewerkschaftsverbände und -verbände

NameAbbreviationNumber of members in 2020Involved in collective bargaining?
Czech-Moravian Confederation of Trade Unions (Českomoravská konfederace odborových svazů)ČMKOS276,730Yes
Association of Autonomous Trade Unions (Asociace samostatných odborů)ASO73,200Yes
Confederation of Art and Culture (Konfederace umění a kultury)KUK28,358Yes

Einige der größten Gewerkschaftsverbände in Tschechien sind Mitglieder der ČMKOS. Ab Oktober 2022 sind dies:

  • Tschechischer Metallarbeiterverband (Odborový svaz KOVO, OS KOVO)

  • Gewerkschaft des Gesundheits- und Sozialwesens der Tschechischen Republik (Odborový svaz zdravotnictví a sociální péče České republiky, OSZSP ČR)

  • Tschechisch-Mährische Gewerkschaft der Beschäftigten im Bildungswesen (Českomoravský odborový svaz pracovníků školství, ČMOS PŠ)

  • Gewerkschaft der staatlichen Organe und Organisationen (Odborový svaz státních orgánů a organizací, OSSOO)

Die Gewerkschaft ECHO (Odborový svaz ECHO) vereint Beschäftigte aus der Energie- und Chemieindustrie. Der drittgrößte Gewerkschaftsbund in Bezug auf Mitglieder und Bedeutung ist die KUK, die bis zum Jahr 2000 Mitglied der RHSD ČR war.

Es besteht ein gewisses Maß an Koordination zwischen ČMKOS und ASO. Dabei handelt es sich um einen Meinungsaustausch und Beratungen über gemeinsame Schritte, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Plenarsitzung der RHSD ČR. Ansonsten sind beide Konföderationen autonom und ihre Zusammenarbeit kann nicht als besonders intensiv bezeichnet werden.

Über die Arbeitgebervertretung

Die Interessen der Arbeitgeber am sozialen Dialog auf nationaler Ebene in Tschechien werden von den beiden größten Arbeitgeberverbänden – dem Industrieverband der Tschechischen Republik (Svaz průmyslu a dopravy České republiky, SP ČR) und dem Verband der Arbeitgeber- und Unternehmerverbände der Tschechischen Republik (Konfederace zaměstnavatelských a podnikatelských svazů České republiky, KZPS ČR) – vertreten, die beide Teil des dreigliedrigen Gremiums RHSD ČR sind. Diese beiden Sozialpartner führen Gespräche auf einer dreigliedrigen Plattform innerhalb der RHSD ČR, wobei an der Plenarsitzung der RHSD ČR der tschechische Ministerpräsident, sieben Regierungsmitglieder, sieben Gewerkschafter und sieben Arbeitgebervertreter teilnehmen.

Die Mitgliedschaft in diesen beiden Arbeitgeberverbänden ist freiwillig und die Mitglieder sind verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Die Arbeitgeberverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder im Unternehmensbereich im Allgemeinen und vertreten die Arbeitgeber im Rahmen der RHSD ČR. Arbeitgeberverbände nehmen Stellung zu Gesetzesentwürfen, beteiligen sich an Konsultationen oder vertretungen in Tarifverhandlungen, nehmen als Teil von Expertenteams Einfluss auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik, nehmen an Wirtschaftsdelegationen teil, indem sie die höchsten Regierungsvertreter bei Staats- und Behördenbesuchen im Ausland begleiten, und sind aktive Mitglieder in Arbeitsgruppen internationaler Organisationen.

die Handelskammer der Tschechischen Republik (Hospodářská komora ČR, HK ČR), die in vielerlei Hinsicht die Interessen der Arbeitgeber und der Wirtschaft im Allgemeinen vertritt. Sie ist jedoch kein Arbeitgeberverband als solcher und nicht Teil des nationalen sozialen Dialogs. Die HK ČR besteht aus fast 16.000 Mitgliedern (juristische und natürliche Personen) in Form von 60 regionalen und 127 sektoralen Verbänden.

Mitgliederzahl und Dichte der Arbeitgeberorganisationen, 2012–2021

 

2012

2013

2014

2015

2016

20172018201920202021Source
Employer organisation density in terms of active employees (%)

57

61

64

63

61

6160606060Authors’ own calculations based on 2012–2019 national data from SP ČR, KZPS ČR and SOCR ČR, and Eurofound, 2012
Employer organisation density in terms of active employees (%)

51.5

56.8

59.5

58.2

56.3

56.355.5n.a.n.a.n.a.OECD and AIAS, 2021

Anmerkung: Nationale Daten für 2012-2019: Daten der drei größten Arbeitgeberverbände, SP ČR, KZPS ČR und SOCR ČR.

Wichtigste Arbeitgeberverbände

Wichtigste Arbeitgeberverbände und Verbände

Name

Abbreviation

Number of member organisations

Year

Involved in collective bargaining?

Confederation of Industry of Czechia (Svaz průmyslu a dopravy České republiky)

SP ČR

11,000 members with 1,300,000 employees

2019

Yes

Confederation of Employer and Entrepreneur Associations of Czechia (Konfederace zaměstnavatelských a podnikatelských svazů České republiky)

KZPS ČR

22,000 members with 1,300,000 employees

2022

Yes

Quellen: SP ČR und KZPS ČR.

Das dreigliedrige Forum auf nationaler Ebene, die RHSD ČR, ist die wichtigste Institution des Landes im Bereich des sozialen Dialogs. Seine Rolle ist rein beratend. Ziel dieser dreigliedrigen Organisation ist es, durch gegenseitig respektierte Formen des Dialogs in grundlegenden Bereichen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu einer Einigung zu gelangen. Sie zielt vor allem darauf ab, den gesellschaftlichen Konsens als Voraussetzung für die positive Entwicklung der Wirtschaft und des Lebensstandards der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Das wichtigste Verhandlungsforum für die dreigliedrige Organisation ist die Plenarsitzung. Bei dieser Sitzung ist die Regierungsdelegation mit acht Mitgliedern vertreten, die Arbeitgeberverbände haben sieben Vertreter – und zwar von der SP ČR und der KZPS ČR – und die Gewerkschaftsverbände haben sieben Vertreter – nämlich von ČMKOS und ASO. Die Kriterien für die Teilnahme sind in der Satzung der RHSD ČR festgelegt.

Aus europäischer Sicht ist Tschechien eines der Länder, in denen die nationale Dreigliederorganisation das breiteste Spektrum an Aktivitäten abdeckt. Die Bereiche, zu denen sich die RHSD ČR äußern kann, sind in ihrer eigenen Satzung festgelegt: Wirtschaftspolitik, Arbeitsbeziehungen, Tarifverhandlungen und Beschäftigung, soziale Fragen, Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, öffentliche Verwaltung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Entwicklung der Humanressourcen und des Bildungswesens sowie die Position Tschechiens innerhalb der EU.

Darüber hinaus gibt es 13 regionale dreigliedrige Gremien, die sich mit ähnlichen Bereichen befassen wie die nationale Behörde. Die Themen, mit denen sie sich befassen, sind in ihren Statuten festgelegt.

In Tschechien gibt es kein zweigliedriges Gremium.

Wichtigste dreigliedrige Gremien

NameTypeLevelIssues covered
Council for Economic and Social Agreement of Czechia (Rada hospodářské a sociální dohody České republiky, RHSD ČR)TripartiteNationalEconomic policy, labour relations, collective bargaining and employment, social issues, public service wages and salaries, public administration, safety at work, and the development of human resources and education
Regional councils for economic and social agreement (krajské Rady hospodářské a sociální dohody)TripartiteRegionalSimilar to the issues stated above; the councils are defined by the statute of each regional tripartite (13 in total)

Die Arbeitnehmervertreter – Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitsschutzbeauftragte – sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer an allen Arbeitsplätzen über ihre Tätigkeit sowie über den Inhalt und die Schlussfolgerungen aller Informationen und Verhandlungen mit den Arbeitgebern zu informieren. Arbeitnehmervertreter dürfen aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Betriebsrat weder davon profitieren noch diskriminiert werden.

Die Gewerkschaften spielen bei weitem die wichtigste Rolle bei der Arbeitnehmervertretung, nicht nur in Bezug auf ihre Kompetenzen, sondern auch aufgrund ihrer Existenz am Arbeitsplatz und ihrer Funktion im sozialen Dialog, insbesondere bei Tarifverhandlungen. Nur die Gewerkschaften können die Arbeitnehmer in den Arbeitsbeziehungen, bei Tarifverhandlungen beim Abschluss von Tarifverträgen und bei dreiseitigen Verhandlungen in der RHSD ČR vertreten.

Die Arbeitnehmer können sich durch einen Betriebsrat vertreten lassen, der keine Rechtssubjektivität hat und nur als Vermittler zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fungieren kann, um den Informations- und Konsultationsfluss innerhalb eines Unternehmens zu erleichtern (Betriebsräte sind in der Praxis tatsächlich sehr selten). Die Amtszeit eines Mitglieds eines Betriebsrats oder eines Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beträgt bis zu drei Jahre.

Regelung, Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Vertretungsorgane

BodyRegulationCompositionInvolved in company-level collective bargaining?Thresholds for/rules  on when the body needs to be/can be set up
Trade union (odborová organizace)Labour Code and Act No. 2/1991 Coll. on collective bargainingAnybody, apart from militaryYesA trade union can be set up by a minimum of three people. However, if the trade union wants to be active at a particular employer, these three people have to be employees of the same employer. An employer is not allowed to prohibit the establishment of new trade union organisations or their activities
Works council (rada zaměstnanců)Labour CodeEmployees. The authority of a works council is not limited to any specific sector or in any other wayNoThe employer organises a works council election on the basis of a written proposal signed by at least one-third of the employees, not later than within three months of the date of delivery of such a proposal
Workplace health and safety representative (zástupce pro otázky bezpečnosti a ochrany zdraví při práci)Labour CodeEmployees. The authority of a workplace health and safety representative is not limited to any specific sector or in any other wayNoThe employer must base the number of workplace health and safety representatives on its total number of employees and the potential risks in the work performed; however, the upper limit is set at 1 representative per 10 employees
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