Länderprofil des Arbeitslebens für Finnland
Dieses Profil beschreibt die wichtigsten Merkmale des Arbeitslebens in Finnland. Ziel ist es, relevante Hintergrundinformationen zu den Strukturen, Institutionen, Akteuren und relevanten Regelungen des Arbeitslebens zu liefern.
Dazu gehören Indikatoren, Daten und Regulierungssysteme zu folgenden Aspekten: Akteure und Institutionen, kollektive und individuelle Beschäftigungsbeziehungen, Gesundheit und Wohlbefinden, Entlohnung, Arbeitszeit, Qualifikationen und Ausbildung sowie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Die Profile werden systematisch alle zwei Jahre aktualisiert.
Die finnische Verfassung garantiert das Streikrecht, aber nach den Rechtsvorschriften des Arbeitsvertragsgesetzes und des Gesetzes über die Mediation bei Arbeitsstreitigkeiten sind Streiks nur zulässig, wenn ein Tarifvertrag ausgelaufen ist und ein neuer Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde oder wenn der Streikgrund etwas ist, das nichts mit den Beschäftigungsbedingungen zu tun hat. ebenso wie bei politischen Streiks und Solidaritätsaktionen. Auch in einigen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, dessen Funktionieren für die Sicherheit der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, ist das Streikrecht eingeschränkt. Um legal zu sein, muss ein Streik auch im Voraus beim Nationalen Schlichter angekündigt werden. Die rechtlich zulässigen Formen von Arbeitskampfmaßnahmen sind daher Streiks, die in einem Zeitraum stattfinden, in dem keine Vereinbarung in Kraft ist, und Streiks aus politischen und solidarischen Gründen. Zu den häufigsten Formen von Arbeitskampfmaßnahmen gehören Streiks (lakko) oder die Verweigerung der Arbeit, ganz oder teilweise, Arbeitsniederlegungen (ulosmarssi) und Überstundenverbote (ylityökielto).
Entwicklungen im Bereich der Arbeitskämpfe, 2012–2022
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
| Working days lost per 1,000 employees | 6.9 | 10.6 | 17.8 | 44.6 | 2.7. | 9.3 | 84.4 | 147.7 | 73.3 | 13.6 | 368.5 |
| Number of strikes | 86 | 121 | 128 | 163 | 69 | 103 | 166 | 107 | 108 | 55 (50 labour disputes and 5 strike threats) | 46 (strikes and strike threats) |
| Number of participants | 14,984 | 19,567 | 69,248 | 134,427 | 7,287 | 17,377 | 282,096 | 161,289 | 19,216 | 22,547 | 177,600 |
Hinweis: Die angegebenen Zahlen umfassen alle Arten von Arbeitskampfmaßnahmen, einschließlich nicht nur Streiks (die häufigste Form von Arbeitskampfmaßnahmen), sondern auch Drohungen, Embargos und ähnliche Maßnahmen.
Quelle: Finnisches Statistikamt, 2020a
Mechanismen zur kollektiven Beilegung von Streitigkeiten
Das Mediationssystem stützt sich auf das finnische Gesetz über die Mediation bei Arbeitsstreitigkeiten. Der nationale Schlichter unterstützt zusammen mit anderen nebenamtlichen Schlichtern der Nationalen Schlichterstelle die Verhandlungspartner, wenn ein Tarifvertrag nicht ohne fremde Hilfe zustande kommt. Die Parteien können die Nationale Schlichtungsstelle freiwillig in Tarifverhandlungen einbeziehen, ohne dass eine kollektive Maßnahme droht. Die zentralen Arbeitsmarktorganisationen können auch bei der Ausarbeitung umfassender einkommenspolitischer Vereinbarungen vom Nationalen Schlichter unterstützt werden. Die Teilnahme an der Schlichtung von Arbeitskonflikten ist verpflichtend, aber die verschiedenen Seiten müssen den Vorschlag des nationalen Schlichters nicht annehmen. Das Arbeitsgericht befasst sich mit Fällen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Tarifverträge und kann bei rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen Geldbußen verhängen. Mit dem neuen Kooperationsgesetz soll der soziale Dialog am Arbeitsplatz gestärkt werden.
Individuelle Streitbeilegungsmechanismen
Individuelle Arbeitsstreitigkeiten, die sich aus Einzelarbeitsverträgen zwischen einem einzigen Arbeitgeber und einem einzigen Arbeitnehmer ergeben oder die sich aus den Rechtsvorschriften über Arbeitsverhältnisse ergeben – und in der Tat alle Arbeitsstreitigkeiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts fallen – werden als ordentliche Zivilsachen in erster Instanz von den Bezirksgerichten (alioikeus). Die Bezirksgerichte setzen sich aus Berufsrichtern und in bestimmten Fällen aus Laienrichtern zusammen. Gegen die Entscheidung eines Bezirksgerichts kann in der Regel vor einem Berufungsgericht (hovioikeuswerden, und gegen eine Entscheidung des Bezirksgerichts kann vor dem Obersten Gericht (korkein oikeus. Die einzelnen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die den Bezirksgerichten vorgelegt werden, beziehen sich in der Regel auf Fragen wie Vergütung und Beendigung von Arbeitsverträgen. In einzelnen arbeitsrechtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten gibt es keine direkte Beteiligung der Gewerkschaften, und solche Fälle können von den Gewerkschaften nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers angestrengt werden. Die Bezirksgerichte und Berufungsgerichte können in arbeitsrechtlichen Fällen Geldbußen verhängen.
Nutzung alternativer Streitbeilegungsmechanismen
Streitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht beigelegt werden, sind viel häufiger als solche, die vom Nationalen Schlichter vermittelt werden. Von den 82 Urteilen des Arbeitsgerichts im Jahr 2022 standen 29 im Zusammenhang mit Streiks, Streikandrohungen oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen.
Nutzung von Streitbeilegungsmechanismen: Anzahl der vom Nationalen Schlichter vermittelten Arbeitskonflikte, 2012–2022
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
| Settled without work stoppage | 4 | 14 | 6 | 2 | 1 | 8 | 14 | 5 | 9 | 9 | 13 |
| Settled after work stoppage | 1 | 5 | 2 | 5 | 0 | 5 | 6 | 11 | n.a. | 2 | n.a. |
| Mediated labour disputes in total | 5 | 19 | 8 | 8 | 1 | 17 | 20 | 16 | 13 | 15 | 26 |
| Cases resolved in the Labour Court | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | 91 | 83 | 100 | 82 |
Hinweis: n.v., nicht verfügbar.
Quelle: Nationale Schlichterstelle, 2022; undatiert; Arbeitsgericht, undatiert