Länderprofil des Arbeitslebens in Griechenland
Dieses Profil beschreibt die wichtigsten Merkmale des Arbeitslebens in Griechenland. Ziel ist es, relevante Hintergrundinformationen zu den Strukturen, Institutionen, Akteuren und relevanten Regelungen des Arbeitslebens zu liefern.
Dazu gehören Indikatoren, Daten und Regulierungssysteme zu folgenden Aspekten: Akteure und Institutionen, kollektive und individuelle Beschäftigungsbeziehungen, Gesundheit und Wohlbefinden, Entlohnung, Arbeitszeit, Qualifikationen und Ausbildung sowie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Die Profile werden systematisch alle zwei Jahre aktualisiert.
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und öffentliche Einrichtungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Regelung des Beschäftigungsverhältnisses, der Arbeitsbedingungen und der Strukturen der Arbeitsbeziehungen. Sie sind ineinandergreifende Teile eines Governance-Systems auf mehreren Ebenen, das europäische, nationale, sektorale, regionale (provinzielle oder lokale) und Unternehmensebene umfasst. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Akteure und Institutionen sowie ihre Rolle in Griechenland behandelt.
Behörden, die an der Regelung des Arbeitslebens beteiligt sind
Das Arbeitsministerium (und seine Agentur, die Arbeitsinspektion) ist die öffentliche Behörde, die für die Überwachung der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen zuständig ist, und zwar in folgenden Bereichen:
• Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit
• soziale Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer
• Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
• Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
• Vertretung Griechenlands in der IAO
• the provision of help to people with disabilities
• vocational training
• the prevention of occupational accidents and occupational diseases
• the management of EU funds and community and other resources related to the development of human resources
• the representation of Greece in the ILO
Die SEPE, wie sie durch das Gesetz Nr. 4808/2021 (zur Änderung des Gesetzes Nr. 3996/2011) geregelt wurde, wurde seit dem 1. Juli 2022 eine unabhängige Behörde. Der wichtigste rechtliche Rahmen für die Mission und die Aufgaben der SEPE ist das Gesetz Nr. 3996/2011 in der durch das Gesetz Nr. 4808/2021 geänderten Fassung. Die SEPE überwacht die Anwendung des Arbeitsrechts, und ihre Inspektoren besuchen die Arbeitsplätze und können Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Gesetze mit Geldstrafen bestrafen. Er ist auch befugt, bei einzelnen Arbeitsstreitigkeiten zu vermitteln, die Umsetzung von Tarifverträgen zu kontrollieren und sofortige Verwaltungsmaßnahmen zur Durchsetzung von Sanktionen zu ergreifen oder die Angelegenheit an ein Strafgericht zu verweisen. Zu den Änderungen, die mit dem Gesetz Nr. 4808/2021 eingeführt wurden, gehörte die Abschaffung jeder Form der sozialen Kontrolle und die Beteiligung der Sozialpartner oder der Arbeitnehmervertreter an der Arbeit und den Aktivitäten der SEPE. Unter der vorherigen Regelung wurden die Berichte und Pläne der SEPE vom Obersten Arbeitsrat (Ανώτατο Συμβούλιο Εργασίας, ASE) erörtert und genehmigt, in dem auch die Sozialpartner gleichberechtigt vertreten waren (ein dreigliedriges Gremium im Arbeitsministerium).
Im Jahr 2022 wurde die OAED (durch das Gesetz Nr. 4921/2022) in DUPA umbenannt. Die DYPA ist nach wie vor eine juristische Person des öffentlichen Rechts und wird weiterhin vom Arbeitsministerium beaufsichtigt. Das DYPA befasst sich mit der Vermittlung von Menschen in Arbeit, der Verwaltung der Arbeitslosenversicherung und des Mutterschaftsurlaubs sowie der Umsetzung von Berufsbildungsprogrammen, einschließlich der Lehrlingsausbildung. Das Gesetz Nr. 4921/2022 sah jedoch mehrere Änderungen in der Verwaltung, Organisation und dem Betrieb des Dienstes vor. So wurden beispielsweise eine neue Zusammensetzung des Verwaltungsrats, die Einsetzung des Rates der Sozialpartner und die autonome Verwaltung und Verwaltung des Sonderkontos für die Berufsbildung durch eine juristische Person festgelegt, die sich ausschließlich aus den Sozialpartnern zusammensetzt.
Repräsentativer Charakter
Im privaten Sektor und im öffentlichen Sektor im weiteren Sinne sind die Tätigkeit der Gewerkschaften und ihre Grundrechte (Anerkennung, Repräsentativität und Streikrecht) im Gesetz Nr. 1264/1982 festgelegt, das noch heute in Kraft ist. Auf nationaler Ebene gibt es nur einen Arbeiterbund, den Allgemeinen Griechischen Arbeiterbund (Γενική Συνομοσπονδία Εργαζομένων Ελλάδας, GSEE).
Es gibt keine spezifischen Rechtsvorschriften über die Repräsentativität der Arbeitgeber. Das Gesetz über Tarifverhandlungen (Gesetz Nr. 1876/1990) bezieht sich auf Arbeitgeberverbände mit breiterer Vertretung, die in ihrem Bereich Tarifverträge unterzeichnen können. Auf nationaler Ebene gibt es fünf anerkannte Arbeitgeberverbände: den Griechischen Unternehmerverband (Σύνδεσμος Επιχειρήσεων και Βιομηχανιών, SEV), der die Großindustrie und die Großunternehmen vertritt; die Griechische Konföderation für Handel und Unternehmertum (Ελληνική Συνομοσπονδία Εμπορίου & Επιχειρηματικότητας, ESEE), die hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Handel vertritt; der Griechische Verband der Freiberufler, Handwerker und Kaufleute (Γενική Συνομοσπονδία Επαγγελματιών Βιοτεχνών Εμπόρων Ελλάδας, GSEVEE), der hauptsächlich KMU in der Industrie und teilweise im Handel vertritt; der griechische Tourismusverband (Σύνδεσμος Ελληνικών Τουριστικών Επιχειρήσεων, SETE), der durch das Gesetz Nr. 4144/2013 als nationaler Sozialpartner anerkannt wurde; und der Industrieverband Griechenlands (Συνδέσμος Βιομηχανιών Ελλάδος, SBE), der nach einem Beschluss vom 25. Januar 2019 umbenannt wurde), der kürzlich durch Artikel 41 des Gesetzes Nr. 4554/2018 als neuer nationaler Sozialpartner anerkannt wurde.
Im öffentlichen Sektor ist der Verband der öffentlichen Bediensteten (Ανώτατη Διοίκηση Ενώσεων Δημοσίων Υπαλλήλων, ADEDY) die einzige nationale Gewerkschaft der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. ADEDY vertritt die Bediensteten der Regierung, der lokalen Gebietskörperschaften und der juristischen Personen, die unter der ausschließlichen Kontrolle des Staates oder der lokalen Behörden (juristische Personen des öffentlichen Rechts) stehen.
Über die gewerkschaftliche Vertretung
Das Gesetz Nr. 1264/1982 ist die grundlegende Gesetzgebung, die das breitere Funktionieren der Gewerkschaftsbewegung regelt und die Gewerkschaftsrechte anerkennt. Laut Gesetz haben mindestens 21 Beschäftigte das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen und vom Gericht bestätigt zu werden. Bei dieser Gewerkschaftsform handelt es sich um eine "Primärgewerkschaft" (die grundlegendste Form der gewerkschaftlichen Organisation); Sie organisiert Personen in einem bestimmten Beruf, einer bestimmten Branche, einer bestimmten Dienstleistung oder einem bestimmten Unternehmen/Betrieb.
Die Gewerkschaften in der Privatwirtschaft sind auf drei verschiedenen Ebenen organisiert: auf der Primarebene (wie oben erörtert); die sekundäre Ebene, auf der es zwei Arten von Organisationen gibt (die Verbände, die aus zwei oder mehr primären Gewerkschaften in einem Sektor oder Beruf bestehen, und die Arbeitszentren, die die Gewerkschaften auf lokaler Ebene vertreten); und Tertiärebene (die nationalen Verbände).
Es gibt zwei Verbände, einen für Arbeiter und Angestellte im privaten Sektor (GSEE) und einen für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Sektor (ADEDY). Beide Gewerkschaftsbünde sind dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) angeschlossen.
The GSEE represents private sector workers and employees, including those working in the public utility services and in private bodies in which the state has a majority stake (such as the Public Power Corporation (Δημόσια Επιχείρηση Ηλεκτρισμού, DEI) and Hellenic Post (Ελληνικά Ταχυδρομεία, ΕLΤΑ).
ADEDY ist die nationale Gewerkschaft der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Ihre Gewerkschaften vertreten die Beschäftigten der Regierung, der lokalen Gebietskörperschaften und der juristischen Personen, die der ausschließlichen Kontrolle des Staates oder der lokalen Gebietskörperschaften (juristische Personen des öffentlichen Rechts) unterliegen.
Two professional categories are excluded from the specific provisions of Law No. 1264/1982: journalists who can organise pensions, and ships’ workers/crews. These groups are covered under a special trade union law.
Es gibt auch eine Sonderregelung in Bezug auf die Gewerkschaftsrechte für einige Kategorien von Arbeitnehmern, wie z. B. uniformiertes Personal (Polizei, Küstenwache und Streitkräfte), Geistliche und Justiz. Diese Gruppen haben grundsätzlich das Recht, eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband zu gründen, aber sie können einige Rechte, wie z. B. das Streikrecht, nicht in vollem Umfang ausüben.
Im Allgemeinen liegen keine nationalen Daten über die wichtigsten Trends in Bezug auf die Gewerkschaftsdichte vor. Eine Studie des Arbeitsinstituts der GSEE (INE-GSEE, Dezember 2013) schätzt, dass die Gewerkschaftsdichte im privaten Sektor bei etwa 28,1% liegt. Von den 2.454.266 Mitarbeitern (Elstat, 2011), die potenziell von GSEE und ADEDY abgedeckt und vertreten werden könnten, stimmten 690.247 Mitarbeiter für die Wahl von Vertretern für die Kongresse GSEE und ADEDY (März und November 2013).
Von den 2.371.929 Mitarbeitern (Elstat, 2016a), die potenziell von GSEE und ADEDY abgedeckt und vertreten werden könnten, stimmten nach Angaben von 2016 612.325 Mitarbeiter für die Wahl von Vertretern für die Kongresse GSEE und ADEDY (März und November 2016).
Schließlich sind die Gewerkschaften in der Regel nicht an Renten, Arbeitslosensystemen oder geschlossenen Betriebssystemen beteiligt.
Vor kurzem wurde mit dem Gesetz Nr. 4808/2021 die Einrichtung des Gewerkschaftsregisters und des Registers der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände im elektronischen System von Ergani eingeführt. Eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss eines Tarifvertrags ist die Eintragung jeder Gewerkschaft und Arbeitgeberorganisation in das jeweilige elektronische Register des Arbeitsministeriums, das grundlegende Informationen über die Organisationen, einschließlich der Anzahl ihrer Mitglieder, enthält.
Gewerkschaftsmitgliedschaft und Gewerkschaftsdichte, 2012–2020
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Source | |
| Trade union density in terms of active employees (%) | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | 25.81 | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | Elstat, 2016 (Labour Force Survey section), the GSEE and ADEDY (information was collected from interviews with representatives of the organisations and it refers to data derived from their congresses) |
| Trade union membership | n.a. | Employees: 2,213,700 Members: 690,247 (voting members) | Employees: 2,264,400 Members: n.a. | Employees: 2,348,600 Members: n.a. | Employees: 2,472,100 (Q3 – the most recent) Members: 612,325 (voting members | n.a | n.a | n.a | n.a. | Data processing by the INE-GSEE |
| Trade union density in terms of active employees (%)* | n.a. | 23.1 | n.a. | n.a. | 19.0 | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | OECD and AIAS, 2021 |
| Trade union membership (thousands)** | n.a. | 511 | n.a. | n.a. | 459 | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | OECD and AIAS, 2021 |
Anmerkungen: * Anteil der Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. ** Die Gewerkschaftsmitgliedschaft der Arbeitnehmer ergibt sich aus der Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder und wird gegebenenfalls um Gewerkschaftsmitglieder außerhalb der aktiven, abhängigen und beschäftigten Erwerbsbevölkerung (d.h. Rentner, Selbständige, Studenten, Arbeitslose) bereinigt.
Wichtigste Gewerkschaftsverbände und -verbände
Die größten Verbände innerhalb der GSEE sind:
der Griechische Verband der Gewerkschaften der Bankangestellten (Ομοσπονδία Τραπεζοϋπαλληλικών Οργανώσεων Ελλάδας, ΟΤΟΕ)
der Verband der Privatangestellten (Ομοσπονδία Ιδιωτικών Υπαλλήλων Ελλάδος, ΟΙΥΕ)
der Allgemeine Verband der Angestellten der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (Γενική Ομοσπονδία Προσωπικού Κλάδου Ηλεκτρικής Ενέργειας, GENOP/DEI)
der Griechische Verband der Bauherren und verwandten Berufe (Ομοσπονδία Οικοδόμων και Συναφών Επαγγελμάτων Ελλάδος, OOSEE)
Wichtigste Gewerkschaftsverbände und -verbände
| Name | Abbreviation | Number of members | Involved in collective bargaining? |
| General Confederation of Greek Labour | GSEE | Consists of 68 sectoral or sectoral/occupational federations and 79 labour centres (2016 data) Total number of voting members: 358,761 (2016 data) | Yes |
| Hellenic Federation of Bank Employee Unions | OTOE | Total number of voting members: 36,562 (2016 data) | Yes |
| Federation of Private Employees | OIYE | Total number of voting members: 22,709 (2016 data) | Yes |
| General Federation of Employees of the Public Power Corporation | GENOP/DEI | Total number of voting members: 12,121 (2016 data) | Yes |
| Greek Federation of Builders and Associated Professions | OOSEE | Total number of voting members: 12,139 (2016 data) | Yes |
| Confederation of Public Servants | ADEDY | Consists of 31 federations Total number of voting members: 253,564 (2016 data) | No |
| Greek Teachers’ Federation | DOE | Total number of voting members: about 59,625 (2016 data) | No |
| Panhellenic Federation of Public Hospital Employees | POEDIN | Total number of voting members: about 37,500 (2016 data) | No |
| Greek Federation of Secondary Education State School Teachers | OLME | Total number of voting members: about 37,500 (2016 data) | No |
| Panhellenic Federation of Workers Associations in Local Government | POE-OTA | Total number of voting members: about 37,500 (2016 data) | Yes
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Das größte Arbeitszentrum ist das Arbeitszentrum Athen (Εργατικό Κέντρο Αθήνας, EKA), gefolgt vom Arbeitszentrum Thessaloniki (Εργατικό Κέντρο Θεσσαλονίκης, ΕΚΘ) und dem Arbeitszentrum von Piräus (Εργατικό Κέντρο Πειραιά, EKP).
Die größten Verbände innerhalb von ADEDY sind:
der Griechische Lehrerverband (Διδασκαλική Ομοσπονδία Ελλάδος, DOE)
Panhellenischer Verband der Bediensteten öffentlicher Krankenhäuser (Πανελλήνια Ομοσπονδία Εργαζομένων Δημόσιων Νοσοκομείων, POEDIN)
der Griechische Verband der Lehrer an öffentlichen Schulen für Sekundarbildung (Ομοσπονδία Λειτουργών Μέσης Εκπαίδευσης, OLME)
die Panhellenische Föderation der Arbeitervereinigungen in der Kommunalverwaltung (πανελλήνια ομοσπονδία εργαζομένων οργανισμών τοπικής αυτοδιοίκησης, POE-OTA)
In den Gewerkschaftsorganisationen hat es in letzter Zeit keine größeren organisatorischen Entwicklungen gegeben.
Über die Arbeitgebervertretung
Ein Unternehmen oder ein einzelner Arbeitgeber wird auf völlig freiwilliger Basis Mitglied einer Arbeitgeberorganisation. Es gibt kein spezifisches Gesetz, das die Arbeitsweise von Arbeitgeberverbänden regelt. Die Verfassung eines Arbeitgeberverbandes legt die Regeln für die Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten fest.
There are various ways in which employer organisations are organised, either horizontally or vertically, according to the sector, the size of the company and the locality. Other employer organisations organise only individual companies, some organise and represent organisations or federations of employers and some do both.
Es gibt nur wenige Daten über die Organisationsdichte der Arbeitgeber.
Mitgliederzahl und Dichte der Arbeitgeberorganisationen, 2012–2019
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Source | |
| Employer organisation density in terms of active employees (%) | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | 52.7 | n.a. | n.a. | OECD and AIAS, 2021 |
| Employer organisation density in private sector establishments (%)* | n.a. | 21.0 | n.a. | n.a. | n.a. | 52.1 | n.a. | 7.0 | European Company Survey 2019 (Eurofound and Cedefop, 2020) |
Anmerkung: * Prozentsatz der Arbeitnehmer, die in einem Betrieb arbeiten, der Mitglied einer Arbeitgeberorganisation ist, die an Tarifverhandlungen beteiligt ist.
Der wichtigste organisatorische Trend der letzten Jahre bestand darin, dass die bestehenden (nationalen) Arbeitgeberverbände auf höchster Ebene versucht haben, den Umfang ihrer organisatorischen Kapazitäten/ihres organisatorischen Bereichs zu erweitern und ihre Repräsentativität zu stärken.
Dies ist der Fall bei der SEV, die 2007 ihre Satzung änderte, um die Grossunternehmen zu vertreten, und sich umbenannte (sie war früher Verband der griechischen Industrie (Σύνδεσμος Ελληνικών Επιχειρήσεων). Darüber hinaus wurde die ESEE umbenannt (ehemals Nationaler Verband des griechischen Handels (Εθνική Συνομοσπονδία Ελληνικού Εμπορίου) und ihre Satzung (2014) geändert, um den gesamten Handelssektor sowie KMU im Allgemeinen zu vertreten. Auch die SBE, die jüngste anerkannte Arbeitgeberorganisation, hat ihren Namen (von SVVE) geändert, um ihren Wirkungsbereich zu erweitern.
Wichtigste Arbeitgeberverbände
Es gibt fünf Hauptarbeitgeberorganisationen. Es handelt sich um Organisationen auf nationaler Ebene, die als nationale Sozialpartner (in Bezug auf Tarifverhandlungen und sozialen Dialog) anerkannt sind. Es ist allgemein anerkannt, dass sie den größten Teil der wirtschaftlichen Aktivität des Landes abdecken.
Die SEV wurde 1907 gegründet und vertrat zunächst grosse Industrieunternehmen; Im Laufe der Jahre hat sie sich jedoch weiterentwickelt und vertritt heute große Unternehmen, unabhängig von der Branche. Während es sich bei einem Teil um Einzelfirmen handelt, handelt es sich bei anderen um lokale und sektorale Arbeitgeberorganisationen. Der SEV umfasst über 600 direkte Mitgliedsunternehmen, 6 regionale Verbände und 45 Branchenverbände und -organisationen (Daten 2019). Sie ist Mitglied der Confederation of European Business (BusinessEurope) und der International Organisation of Employers.
Die GSEVEE wurde 1919 gegründet und ist eine nationale Organisation, die KMU vertritt, hauptsächlich in der Kleinindustrie, aber auch im Handel. Er umfasst 87 Verbände (56 lokale und 30 sektorale Verbände sowie 1 Verband für Rentner) mit 140.000 Einzelunternehmen als Mitglieder (Daten vom Oktober 2019). Die GSEVEE ist Mitglied der European Association of Craft, Small and Medium-sized Enterprises (SMEUnited).
ESEE wurde 1994 gegründet und ist eine nationale Organisation, die hauptsächlich KMU im Handel vertritt. ESEE vertritt 14 Verbände von Händlerverbänden, die meisten davon auf lokaler Ebene, und 308 lokale Händlerverbände mit fast 100.000 Mitgliedsunternehmen (Daten von 2016). ESEE ist Mitglied von SMEUnited und EuroCommerce.
SETE wurde 1991 von Unternehmern aus der Tourismusbranche gegründet. SETE besteht aus 13 nationalen Branchenverbänden (mit 49.476 Mitgliedsunternehmen) und 485 separaten Tourismuseinheiten (Daten von 2019). SETE wurde vor kurzem nach der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 4144/2013 als nationaler Sozialpartner anerkannt, der den anderen repräsentativen Arbeitgeberverbänden gleichgestellt ist.
Die SBE (ehemals SVVE) wurde 1915 gegründet. Seit ihrer Gründung setzt sie sich nicht nur für die industrielle Entwicklung, sondern auch für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in Nordgriechenland ein. Zu den Mitgliedern des Verbandes gehören produzierende Unternehmen und Industrieorganisationen. Der SVVE wurde am 17. Juli 2018 als neuer und gleichberechtigter nationaler Sozialpartner anerkannt.
Wichtigste Arbeitgeberverbände und Verbände
| Name | Abbreviation | Number of members | Year | Involved in collective bargaining? |
| Hellenic Federation of Enterprises | SEV | Over 600* direct member companies, 6 regional federations and 45 sectoral federations and associations | 2019 | Yes |
| Hellenic Confederation of Professionals, Craftsmen and Merchants | GSEVEE | 87 federations, of which 56 are local, 30 are sectoral and 1 is for pensioners; 1,100 main unions with 140,000 natural persons (entrepreneurs) registered | 2019 | Yes |
| Hellenic Confederation of Commerce and Entrepreneurship | ESEE | 14 territorial federations of traders’ associations, 308 primary-level traders’ associations at city level; about 100,000 member companies | 2016 | Yes |
| Greek Tourism Confederation | SETE | Formal members: 13 national sectoral associations (with 49,476 member companies) and 485 separate tourist units | 2019 | Yes |
| Federation of Industries of Greece | SBE | Sectoral and regional federations, associations of companies and individual companies | 2018 | Yes |
Anmerkung: * Die genaue Zahl der direkten Mitglieder kann nicht berechnet werden, da die Mitglieder der sektoralen und regionalen Verbände nicht genau berechnet werden können.
Es liegen keine Daten zu den wichtigsten Trends in Bezug auf die Organisationsdichte der Arbeitgeber vor.
Dreigliedrige und zweiseitige Gremien und Konzertierung
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten dreigliedrigen und zweigliedrigen Einrichtungen in Griechenland näher erläutert.
Der Wirtschafts- und Sozialrat Griechenlands (Οικονομική και Κοινωνική Επιτροπή της Ελλάδος, ΟΚΕ) folgte dem Modell des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, das auf einer Dreigliederstruktur der vertretenen Interessen, d. h. der Arbeitgebergruppe, der Arbeitnehmergruppe und der verschiedenen Interessengruppen, beruht. Die letzte Gruppe besteht aus Landwirten, Freiberuflern, lokalen Behörden, Verbrauchern, Umweltschutzorganisationen, Menschen mit Behinderungen und Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen. Die Hauptaufgabe des OKE besteht darin, formelle Stellungnahmen zu sozialen und wirtschaftlichen Fragen abzugeben, entweder bevor ein Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wird, oder aus eigener Initiative. Die Organe der OKE sind die Generalversammlung, der Vorstand, der Rat der Präsidenten, der Präsident und die drei Vizepräsidenten. Der Exekutivausschuss ernennt Arbeitsausschüsse und einen Berichterstatter, um Informationen zu sammeln und einen Vorschlag für eine Stellungnahme vorzubereiten, die vom OKE abgegeben wird. Der Arbeitsausschuss erarbeitet einen Stellungnahmeentwurf und legt ihn dem Präsidium zur Genehmigung vor. Die endgültige Entscheidung über die Stellungnahme trifft die Generalversammlung. In vielen Fällen nimmt der zuständige Minister an den Beratungen der Generalversammlung teil. OKE ist ein ständiges Konsultationsgremium und gesetzlich befugt, Stellungnahmen an die Regierung abzugeben.
OMED, established under Law No. 1876/1990 (as amended by later legislation), is an independent institution that services the social partners when they fail to conclude a collective agreement. OMED is a bipartite body that is administered by the social partners (Presidential Decree No. 98/2014). Since the SBE was recognised as a national social partner (Law No. 4554/2018, Article 41), the governing board has consisted of 11 members: 5 members appointed by the GSEE, 5 members appointed by the employer organisations (the SEV, ESEE, the GSEVEE, SETE and the SBE) and 1 independent president elected unanimously by the parties. In addition, one representative of the Ministry of Labour participates as an observer on OMED’s administrative board; they do not have the right to vote. OMED’s mission is to provide mediation and arbitration services on collective bargaining according to the existing legislation.
Die Vorschläge der Mediatoren sind nicht bindend, die Entscheidungen der Schiedsrichter jedoch schon. Nach dem Gesetz Nr. 1876/1990 griffen die Gewerkschaften traditionell einseitig auf Schlichtungs- und Schiedsverfahren zurück, um einen Schiedsspruch zu erwirken (der laut Gesetz einem Tarifvertrag gleichkam). Dieser einseitige Rückgriff auf die Schiedsgerichtsbarkeit wurde 2010 durch das Gesetz Nr. 3899/2010 abgeschafft, aber 2014 teilweise rückgängig gemacht, nachdem der Staatsrat einen Beschluss (Nr. 2307/2014) erlassen hatte, der das Recht auf einseitige Berufung in Schiedsverfahren wieder rechtmäßig machte; Die neue Verordnung (Gesetz Nr. 4303/2014) hat jedoch eine Reihe neuer Voraussetzungen für die Anwendung des Schiedsgerichtssystems geschaffen, die in der Praxis die Durchführung eines Schiedsverfahrens erschweren.
Im Jahr 2018 wurde mit dem Gesetz Nr. 4549/2018 das bisherige Schieds- und Mediationssystem unter Berücksichtigung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (Staatsrat) beibehalten. In dieser Entscheidung hieß es, dass bei der Vermittlung und Schlichtung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten die wirtschaftliche Situation und die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Produktion des kollektiven Arbeitskonflikts (eine Bestimmung, die bereits existierte) und der Status der Kaufkraft des Gehalts (eine Ergänzung) zu prüfen seien. Das Gesetz fügte auch die Möglichkeit des einseitigen Rückgriffs auf ein Schiedsverfahren hinzu:
• wenn der Vorschlag des Mediators von einer Partei angenommen und von der anderen Partei abgelehnt wurde.
• when the mediator’s suggestion has been accepted by one party and has been rejected by the other party.
Im Jahr 2021 wurde OMED durch das neue Gesetz (Gesetz Nr. 4808/2021, Artikel 98) die Befugnis übertragen, die Schlichtung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu erleichtern.
Die ASE hat auf der Grundlage der Präsidialdekrete Nr. 184/69 und 368/89 eine beratende Funktion. Die Häufigkeit der Sitzungen hängt davon ab, ob der Sekretär des Arbeitsministeriums die Stellungnahme des ASΕ einholt. Die ASE tagt in der Regel zweimal im Jahr. Der ASE besteht aus sieben Mitgliedern: dem Präsidenten (dem Generalsekretär des Arbeitsministeriums) und sechs ordentlichen Mitgliedern, die sich aus einem Sonderberater oder Sonderbeauftragten des Arbeitsministeriums, einem Experten für Arbeitspolitik, einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, einem Vertreter des Arbeitsministeriums, einem Arbeitgebervertreter und einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzen.
Die ASE ist befugt, alle Fragen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Arbeits- und Sozialpolitik zu untersuchen, zu untersuchen und zu beraten. Die ASE arbeitet in verschiedenen Bereichen, darunter Entlohnung und Arbeitsbedingungen im privaten Sektor, Entlohnung und Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor, Gleichstellung der Geschlechter sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Nach der Wiedereinführung der obligatorischen Verlängerung der sektoralen Tarifverträge mit aktualisierten Bedingungen und Verfahren hat die ASE ihre Zuständigkeiten erweitert, indem sie sich an diesem Prozess beteiligt hat. Nach Angaben des Arbeitsministeriums (Rundschreiben Nr. 32921/2175/2018) übermittelt der Arbeitsminister die sektorale Vereinbarung an die ASE. Die ASE fordert daraufhin den Arbeitgeberverband, der die Vereinbarung unterzeichnet hat, auf, sein Mitgliederverzeichnis einzureichen. Diese werden dann an die SEPE weitergeleitet, die prüft, ob die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes 51 % der Arbeitnehmer in dem betreffenden Sektor beschäftigen. Nach dem Bericht der SEPE über die Beschäftigungszahlen schlägt die ASE dem Arbeitsminister vor, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung der unterzeichneten sektoralen Vereinbarung erfüllt und für verbindlich erklärt werden können. Weigert sich der Arbeitgeberverband, sein Mitgliederverzeichnis einzureichen, ist die Verlängerung nicht möglich.
Im Rahmen der Tätigkeit der ASE wurde 2017 die Abteilung zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit (Τμήμα για την αντιμετώπιση της αδήλωτης Εργασίας) eingerichtet. Es wurde durch das Gesetz Nr. 4468/2017 eingerichtet. Unter breiter Einbeziehung der Sozialpartner fördert sie den dreigliedrigen Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Ziel, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu bekämpfen. Die Abteilung hat am 25. September 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Die Hauptthemen der bisherigen Treffen betrafen die Umsetzung des Fahrplans für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit für 2017-2019; die Untersuchung quantitativer und qualitativer Merkmale und die Verhinderung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit; und die Bewertung von Systemen verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Strafen im Allgemeinen und die Einrichtung alternativer Mittel zur Einhaltung der Vorschriften. Diese Abteilung ist derzeit inaktiv.
Der Nationale Beschäftigungsausschuss (Εθνική Επιτροπή Απασχόλησης) wurde gemäß dem Gesetz Nr. 3144/2003, Artikel 1, Absatz 1 (Regierungsanzeiger 111) eingerichtet. Sie wurde beim Arbeitsministerium unter Beteiligung von Vertretern der Sozialpartner eingerichtet.
Aufgabe des Ausschusses ist es, den sozialen Dialog bei der Formulierung von Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu fördern und bei der Formulierung, Überwachung und Bewertung des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung (Εθνικό Σχέδιο Δράσης για την Απασχόληση) sowie allgemein in Bezug auf die Beschäftigungspolitik und das Arbeitsrecht zu beraten.
Darüber hinaus wird gemäß Artikel 85 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 4368/2016 (Regierungsanzeiger 21) der Jahresbericht des Nationalen Instituts für Arbeit und Personal (Εθνικό Ινστιτούτο Εργασίας και Ανθρώπινου Δυναμικού) über die Ergebnisse des Mechanismus zur Diagnose des Bedarfs des Arbeitsmarktes vom Koordinierungsausschuss über den Arbeitsminister dem Nationalen Beschäftigungsausschuss vorgelegt. mit dem Ziel, eine umfassendere Strategie für die Entwicklung der Humanressourcen im Land zu formulieren und insbesondere Ausbildungsprogramme zu konzipieren und durchzuführen.
Die Sitzungen des Ausschusses und seine laufenden Maßnahmen stärken die Rolle der Sozialpartner bei der Neugestaltung und Verbesserung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen und bei der Stärkung der Synergien, die den langfristigen Entwicklungsaussichten im Bereich der Beschäftigung zugute kommen. Dennoch ist dieses Gremium seit 2013 inaktiv.
Eine weitere Institution in Griechenland, die den Dialog über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auf nationaler und sektoraler Ebene fördert, ist der Rat für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Συμβούλιο Υγείας και Ασφάλειας στην Εργασία, SYAE). Es handelt sich um ein dreigliedriges, repräsentatives Konsultationsgremium, das 1985 gegründet wurde. Gemäß dem Gesetz (Gesetz Nr. 3850/2010, Artikel 26) gibt das SYAE Stellungnahmen zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes ab, einschließlich Gesetzesentwürfen. Er setzt sich aus Vertretern der Sozialpartner (GSEE, SEV, GSEVEE, ESEE und SETE) sowie Vertretern des Ministeriums für Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt, des Ministeriums für Gesundheit und soziale Solidarität, des Arbeitsministeriums und des Finanzministeriums zusammen. Ihr gehören auch Vertreter der Technischen Kammer Griechenlands (Τεχνικό Επιμελητήριο Ελλάδος), der Panhellenischen Ärztekammer (Πανελλήνιος Ιατρικός Σύλ λογος), der Griechische Chemikerverband (Ένωση Ελλήνων Χημικών) und der Nationale Verband der Gemeinden (Εθνική Ένωση Τοπικών Αρχών).
Am 18. April 2022 wurde ein neues Gesetz (Gesetz Nr. 4921/2022, Artikel 27) in Kraft gesetzt, das die Einrichtung des Nationalen Berufsrats (Εθνικό Συμβούλιο Δεξιοτήτων) vorsieht. Die Ziele des Rates lauten wie folgt: Vorbereitung und Umsetzung der Strategie für die Qualifikation der Arbeitskräfte; Überwachung von Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung, Umschulung und Verbesserung der Qualifikationen der Arbeitskräfte und deren Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt und der Beschäftigung; und dem Arbeitsminister oder anderen zuständigen Stellen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften Vorschläge für die Formulierung einer einschlägigen Politik zu unterbreiten.
Der Nationale Qualifikationsrat wird vom Arbeitsministerium ernannt und steht unter dem Vorsitz des Gouverneurs der DYPA. Er besteht aus 15 Mitgliedern, darunter 1 Mitglied, das die Arbeitgeber vertritt, die von ihren Organisationen mit gemeinsamer Entscheidung ernannt werden.
Wichtigste dreigliedrige und zweigliedrige Gremien
| Name | Type | Level | Issues covered |
| Economic and Social Council of Greece (OKE) | Tripartite-plus | National | Wages, skills, training, working time, unemployment and industrial relations |
| Organisation for Mediation and Arbitration (OMED) | Bipartite | National | Wages, working time and working conditions |
| Supreme Labour Council (ASE) | Tripartite | National | Wages, working time, industrial relations and working conditions |
| Committee for Combating Undeclared Work | Tripartite | National | Combating undeclared work |
| Government Council for Employment | Tripartite | National | Unemployment |
| Council for Health and Safety at Work (SYAE) | Tripartite-plus | National | Occupational health and safety |
Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene
Auf betrieblicher Ebene werden die Arbeitnehmer durch folgende Organe vertreten:
• Volksvereinigungen
• Delegierte und Ausschüsse für Sicherheit und Gesundheitsschutz
• works councils
• health and safety delegates and committees
Betriebliche Gewerkschaften können von mindestens 21 Arbeitnehmern in Betrieben oder Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten gegründet werden (Gesetz Nr. 1264/1982). Eine betriebliche Gewerkschaft hat volle Rechte beim Abschluss von Tarifverträgen sowie bei Konsultations- und Informationsprozessen.
Eine Personenvereinigung ist keine offiziell anerkannte Gewerkschaft; Das Konzept eines solchen Gremiums wurde mit dem Gesetz Nr. 4024/2011 eingeführt, um Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen zu erleichtern, in denen es keine Gewerkschaften gibt. Eine Personenvereinigung kann von drei Fünfteln der Arbeitnehmer gegründet werden; Es gibt keine Begrenzung für die Dauer der Tätigkeit dieser Verbände und sie können Tarifverträge für Unternehmen jeder Größe unterzeichnen.
Nach dem Gesetz Nr. 1767/1988 können Betriebsräte neben den Betriebsräten bestehen. Sie haben alle Rechte auf Unterrichtung und Anhörung, aber keine Rechte auf Tarifverhandlungen. Betriebsräte können nur in größeren Betrieben gebildet werden, nämlich mit 50 oder mehr Arbeitnehmern, oder in Betrieben mit 20 bis 49 Arbeitnehmern, wenn es keine Gewerkschaft gibt. In der Praxis tritt Letzteres jedoch nicht auf. Der Antrag auf Einsetzung eines Betriebsrats muss entweder von der Gewerkschaft der ersten Ebene oder von 10 % der Belegschaft gestellt werden. Die Mitglieder des Betriebsrats werden von der gesamten Belegschaft gewählt und bestehen nur aus Arbeitnehmern. In der Realität haben nur wenige Unternehmen Betriebsräte, und wenn es keine Gewerkschaft gibt, wird es keinen Betriebsrat geben. Die Stellung der Betriebsräte ist deutlich weniger mächtig als die der Gewerkschaften, und sie sind außer in größeren Unternehmen nicht weit verbreitet.
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten können Arbeitsschutzbeauftragte gewählt werden, in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten kann ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet werden. Die Delegierten/Ausschüsse für Gesundheit und Sicherheit haben eine beratende Funktion zu den betreffenden Fragen (Gesetz Nr. 1568/1985).
Regulierung, Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Gremien
| Body | Regulation | Composition | Involved in company-level collective bargaining? | Thresholds for/rules on when the body needs to be/can be set up |
| Enterprise-level union (Επιχειρησιακό σωματείο) | Law No. 1264/1982 | Member workers of the union in the company/sector/ profession | Yes | Minimum of 21 workers |
| Works council (Συμβούλιο Εργαζομένων) | Law No. 1767/1988 | All company employees independently of trade union membership | No (only information and consultation rights) | Can be set up only in companies with more than 50 employees or in companies with 20–49 employees with no union presence The request to set up a works council must be made either by the primary-level union or by 10% of the workforce |
| Association of people (Ένωση προσώπων) | Law No. 4024/2011 | All company employees independently of trade union membership | Yes | Can be established by three-fifths of the employees in a company |
| Health and safety delegates and health and safety committees (Εκπρόσωποι Υγιεινής και Ασφάλειας και Επιτροπές Υγιεινής και Ασφάλειας) | Law No. 1568/1985 | All company employees independently of trade union membership | No | Companies with up to 20 employees can have 1 health and safety delegate The number of people on a health and safety committee depends on the number of employees (ranging from 2 people for companies with more than 50 employees to 7 people in companies with more than 2,000 employees) |