Länderprofil des Arbeitslebens in Polen
Dieses Profil beschreibt die wichtigsten Merkmale des Arbeitslebens in Polen. Ziel ist es, relevante Hintergrundinformationen zu den Strukturen, Institutionen, Akteuren und relevanten Regelungen des Arbeitslebens zu liefern.
Dazu gehören Indikatoren, Daten und Regulierungssysteme zu folgenden Aspekten: Akteure und Institutionen, kollektive und individuelle Beschäftigungsbeziehungen, Gesundheit und Wohlbefinden, Entlohnung, Arbeitszeit, Qualifikationen und Ausbildung sowie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz. Die Profile werden systematisch alle zwei Jahre aktualisiert.
"Individuelle Arbeitsverhältnisse" bezieht sich auf die Beziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Dieses Verhältnis wird durch die gesetzliche Regelung und durch die Ergebnisse der Verhandlungen der Sozialpartner über die Arbeitsbedingungen geprägt. In diesem Abschnitt geht es um den Beginn und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um die Ansprüche und Pflichten in Polen.
Anforderungen an einen Arbeitsvertrag
Gemäß Artikel 65 Absatz 3 der Verfassung und Artikel 190 des Arbeitsgesetzbuchs beträgt das Mindestalter für die Arbeit 16 Jahre (am 1. September 2018 wurde es auf 15 Jahre gesenkt). Für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, in dem die Vertragsparteien, der Ort der Arbeitsleistung, die Vergütung und ihre Bestandteile, die Arbeitszeit und der Beginn der Arbeit festgelegt sind (§ 29 Abs. 1 des Arbeitsgesetzbuchs). Der schriftliche Arbeitsvertrag muss spätestens am Tag der Aufnahme der Tätigkeit ausgestellt werden.
Kündigungs- und Kündigungsverfahren
Auf individueller Ebene werden Kündigungs- und Kündigungsfragen in Kapitel 2 (§ 2) des Arbeitsgesetzbuchs geregelt. In der Regel kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden durch:
Einvernehmliches Einverständnis der Vertragsparteien
eine Entscheidung einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist (Kündigung mit Kündigung)
eine Entscheidung einer der Parteien ohne Vorankündigung (fristlose Kündigung)
Beendigung des Zeitraums, für den der Vertrag geschlossen wurde
Ausführung von Arbeiten, für die der Vertrag geschlossen wurde
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen hängt die Kündigungsfrist von der Arbeitsdauer des Arbeitnehmers ab (wenn die Person seit mindestens drei Jahren beschäftigt ist, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate). Wird der Vertrag mit einer Frist des Arbeitgebers gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung zum Zwecke der Suche nach einer neuen Beschäftigung (zwei Tage, wenn die Kündigungsfrist weniger als drei Monate dauert, und drei Tage, wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt).
Im Falle von Gewerkschaftsmitgliedern sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Gewerkschaft vor der Kündigung über ihre Absicht zu unterrichten und die Kündigung zu begründen.
Für Mitarbeitende, die weniger als vier Jahre vom Rentenalter entfernt sind (Vorruhestandsschutz), kann der Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden.
Arbeitnehmer können aus disziplinarischen Gründen (Artikel 52 des Arbeitsgesetzbuchs) entlassen werden, wenn sie ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer schwerwiegend verletzt haben, wenn sie eine Straftat begangen haben, die zu einer gerichtlichen Verurteilung geführt hat, oder wenn sie aufgrund ihres eigenen Fehlverhaltens ihre berufliche Anerkennung verloren haben.
Auf kollektiver Ebene unterliegen Entlassungen einer gesonderten Regelung (Gesetz über Massenentlassungen (Ustawa o szczególnych zasadach rozwiązywania z pracownikami stosunków pracy z przyczyn niedotyczących pracowników)).
Eltern-, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Eltern in Polen können Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub und Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen. Laut ZUS-Daten ist der Vaterschaftsurlaub in Polen in den letzten zehn Jahren immer beliebter geworden. Durch die rückläufige Zahl der Geburten ist die Zahl jedoch zurückgegangen. Im Jahr 2021 nahmen 185.200 Väter ihren Urlaub in Anspruch (ca. 55,6 % aller Anspruchsberechtigten), während es 2019 199.800 Väter (53 %) waren. Allerdings ist die Elternzeit bei Männern immer noch sehr unbeliebt – nur etwa 1 % der Väter teilt sie mit ihren Partnerinnen.
Regelungen über den gesetzlichen Urlaub
| Maternity leave | |
| Maximum duration | 20 weeks (14 of them are reserved for mothers, after which time fathers can use the six weeks that are left, instead of the mother). A maximum of six weeks can be used before the birth of the child. The duration of basic maternity leave is longer in the case of giving birth to twins (31 weeks), three children (33 weeks), four children (35 weeks) or five or more children (37 weeks). If a woman gives birth to one child, she can apply for an additional six weeks of maternity leave; in the case of twins, the leave can last for eight weeks. |
| Reimbursement | 100% of basic pay (salary) for 26 weeks’ leave 80% of basic pay (salary) for 52 weeks’ leave |
| Who pays? | ZUS In companies with more than 20 employees, it is paid by the employer (from the contributions paid to ZUS). |
| Legal basis | Labour Code and the Act on Financial Benefits Related to Illness and Maternity Paid by Social Security (Ustawa o świadczeniach pieniężnych z ubezpieczenia społecznego w razie choroby i macierzyństwa) |
| Parental leave | |
| Maximum duration | A maximum of 26 weeks after the maternity leave. It can be divided into three parts, which can be used by both the mother and the father – they can take the leave at the same time (13 weeks each) or one of them can take all the leave. One part of the leave has to last for at least eight weeks. |
| Reimbursement | 60–80% of basic pay (salary) |
| Who pays? | ZUS In companies with more than 20 employees, it is paid by the employer (from the contributions paid to ZUS). |
| Legal basis | Labour Code and the Act on Financial Benefits Related to Illness and Maternity Paid by Social Security |
| Paternity leave | |
| Maximum duration | 14 days (including Sunday and Saturday). It can be used from the birth of the child until he or she is one year old. |
| Reimbursement | 100% of basic pay (salary) |
| Who pays? | ZUS In companies with more than 20 employees, it is paid by the employer (from the contributions paid to ZUS). |
| Legal basis | Labour Code and the Act on Financial Benefits Related to Illness and Maternity Paid by Social Security |
Krankenstand
Fragen im Zusammenhang mit dem Krankheitsurlaub unterliegen der Regelung durch das Gesetz über finanzielle Leistungen im Zusammenhang mit Krankheit und Mutterschaft, die von der Sozialversicherung gezahlt werden. Während des Krankheitsurlaubs hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld (in der Regel beträgt es 80 % des regulären Entgelts, mit Ausnahme von Krankheitsurlaub, der während der Schwangerschaft bezogen wird, Krankheitsurlaub aufgrund von Unfällen, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet haben, oder wenn er sich einer ärztlichen Untersuchung oder einem Eingriff unterzieht, bei denen Zellen, Gewebe oder Organe gespendet werden (100 % des Leistungsbetrags) oder sich im Krankenhaus aufhält (in der Regel 70 % des regulären Entgelts)).
In den ersten 33 Tagen wird das Krankengeld vom Arbeitgeber gezahlt. Nach 33 Tagen wird es von ZUS bezahlt. Das Krankengeld kann für maximal 182 Tage bezogen werden. Ist der Arbeitnehmer nach 182 Tagen nicht in der Lage, seinen Arbeitsplatz wieder aufzunehmen, wird er von der ZUS ärztlich untersucht, um festzustellen, ob er Anspruch auf eine Invalidenrente hat. In den Regelfällen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Krankheitsurlaubs ohne Kündigungsfrist nicht zulässig (solange der Arbeitnehmer nicht bei der Arbeit anwesend ist) (Artikel 41 des Arbeitsgesetzbuchs). Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist auch bei Arbeitnehmern möglich, die länger als drei Monate krankgeschrieben sind und zuvor weniger als sechs Monate beschäftigt waren (§ 53/1 Abs. 1a des Arbeitsgesetzbuchs).
Ruhestandsalter
Bis zum 1. Januar 2013 betrug das Rentenalter für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Am 1. Januar 2013 wurde das Rentenalter sowohl für Frauen als auch für Männer auf 67 Jahre angehoben und das Rentenalter jährlich um drei Monate erhöht. Ende 2016 wurde die Reform durch eine Änderung des Rentengesetzes (Ustawa o emeryturach i rentach z Funduszu Ubezpieczeń Społecznych) gekippt, so dass die alten Bedingungen (Rentenalter von 65 bzw. 60 Jahren für Männer und Frauen) im Oktober 2017 wieder in Kraft traten.