Die Öffentlichkeit kann Zugang zu den Dokumenten von Eurofound beantragen. Eurofound ist der Ansicht, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Stiftung ein wichtiges Element ihrer Informationspolitik im umfassenderen Sinne ist, die darauf angelegt ist, ein möglichst umfassendes Bild ihrer Tätigkeiten zu vermitteln.
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird seit September 2003 auch auf die Agenturen angewandt. Im März 2004 nahm der Verwaltungsrat von Eurofound Durchführungsbestimmungen (pdf, 91 kb) zur Anwendung der Verordnung an.
- EUR-LEX: Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
Zusammenfassend könnte man sagen, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 der Öffentlichkeit ein Recht auf Zugang zu den internen, nicht veröffentlichten Dokumenten von Eurofound einräumt, sofern bestimmte, in der Verordnung festgelegte Grundsätze, Voraussetzungen und Einschränkungen beachtet werden.
Damit für die Öffentlichkeit leichter erkennbar ist, welche Dokumente von Interesse sein könnten, sieht die Verordnung ein öffentliches Dokumentenregister mit direkten Links auf die Dokumente vor, wann immer dies möglich ist.
Online verfügbare Eurofound-Dokumente
- Über uns: Verwaltungsrat - Tagesordnungen und Protokolle
- Über uns: Finanzdaten
- Über uns:Bewertung
Die historischen Archive von Eurofound sind für Forscher in den historischen Archiven der Europäischen Union am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz zugänglich.
- Über uns: Historische Archive
- Europäisches Hochschulinstitut: Historische Archive der Europäischen Union
Beantragung anderer Eurofound-Dokumente
Es können auch andere Dokumente angefordert werden. Die nachstehende Kurzanleitung erläutert, wie Sie Ihr Zugangsrecht wahrnehmen können.
Anträge auf andere Dokumente sollten in Schriftform (Post, E-Mail oder Fax) an den Leiter des Verwaltungsreferats gestellt werden, und es sollte eindeutig daraus hervorgehen, dass der Antrag in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gestellt wird. Beschreiben Sie Ihr Anliegen bitte möglichst genau und machen Sie möglichst viele Angaben, damit das/die angeforderte(n) Dokument(e) ermittelt werden kann/können.
Die Postanschrift von Eurofound lautet:
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen / Eurofound
Wyattville Road
Loughlinstown
Co. Dublin, D18 KP65
Irland
Wenn Sie Dokumente per E-Mail anfordern möchten, senden Sie Ihren Antrag bitte an folgende Adresse: publicaccess@eurofound.europa.eu. Anträge per Fax sind zu übermitteln an +353 1 282 6456.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente als vertraulich oder als Verschlusssache eingestuft werden können, wenn durch ihre Freigabe die Interessen von Einzelnen oder Organen im Sinne von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beeinträchtigt werden könnten. Siehe nachstehend die internen Regelungen von Eurofound zur Einstufung von Dokumenten.
- Über uns: Regelungen zur Einstufung von Dokumenten