Eurofound beschäftigt Statutspersonal als Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete. Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete werden zunächst mit einem befristeten Vertrag eingestellt, der in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt oder verlängert werden kann.
Bewerbung um eine Stelle bei Eurofound
Bewerber können sich um eine freie Stelle bewerben, sofern sie im Besitz aller staatsbürgerlichen Rechte sind, ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben und die in der Stellenausschreibung festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen.
Generell ist das Auswahlverfahren in folgende Schritte gegliedert: Die Stellenausschreibung wird auf der Website von Eurofound sowie auf der Website des EPSO veröffentlicht. Interessierte Bewerber müssen sich registrieren und das Bewerbungsformular über das Online-System von Eurofound ausfüllen. Für Informationen zu Bewerbungen und Sprachkenntnissen, siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen – Raster zur Selbsteinschätzung .
1. Die Bewerber müssen die ausgefüllten Bewerbungen im Wege des Online-Einstellungssystems von Eurofound über die Seite für freie Stellen einreichen. Das System erstellt automatisch eine E-Mail-Bestätigung.
2. Nur Bewerbungen, die vor 23.55 Uhr an dem in der Stellenausschreibung als Frist angegebenen Datum eingehen, werden zugelassen. Den Bewerbern wird empfohlen, ihre Bewerbung rechtzeitig vor Ende der Frist zu übermitteln.
3. Bei der Erarbeitung ihrer Bewerbungen können die Bewerber nicht auf Unterlagen, Bewerbungsformulare oder sonstige Formulare verweisen, die sie bei früheren Bewerbungen eingereicht haben.
4. Die Bewerber sollten sicherstellen, dass alle in den Bewerbungen angegebenen Kontakte auf dem neuesten Stand sind. Dies gilt insbesondere für den Großteil des Schriftverkehrs per E-Mail.
5. Alle über das Online-Einstellungssystem bis zum Bewerbungsschluss eingegangenen Bewerbungen, die die in der Stellenausschreibung festgelegten Zulassungskriterien erfüllen, werden dem Auswahlausschuss vorgelegt.
6. Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungen und erstellt eine Liste von Bewerbern, die die in der Stellenausschreibung festgelegten Zulassungskriterien erfüllen. Dabei stützt sich der Ausschuss ausschließlich auf die im Bewerbungsformular enthaltenen Angaben. Ausgeschlossen werden alle Bewerber, die nicht die Zulassungsbedingungen erfüllen oder das Bewerbungsformular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt haben.
7. Bewerber, die bei der Erstellung der Auswahlliste eine Mindestpunktzahl von 70 % erreichen, werden zu einem Gespräch mit dem Auswahlausschuss eingeladen. Bei bestimmten Auswahlverfahren kann eine Höchstzahl der zu einem Gespräch eingeladenen Bewerber festgelegt werden.
8. Die Gespräche werden in englischer Sprache geführt. Bei Bewerbern, deren Muttersprache Englisch ist, wird ein Teil des Gesprächs in ihrer Zweitsprache geführt. Die Bewerber müssen außerdem die folgenden schriftlichen Prüfungen ablegen: - in englischer Sprache (Multiple-Choice-Verfahren, erforderliche Mindestpunktzahl 80 %) oder in der zweiten Sprache, wenn Englisch die Muttersprache ist (Multiple-Choice-Verfahren, erforderliche Mindestpunktzahl 50 %); einen Kompetenztest (in englischer Sprache), der z. B. Multiple-Choice-Fragen und/oder eine Fallstudie umfasst, die für die Stelle relevant sind (erforderliche Mindestpunktzahl normalerweise 60 %);
Bei Nichterreichen der für das Bestehen erforderlichen Mindestpunktzahl in einer der Prüfungen wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
9. Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, müssen einen Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit sowie Kopien ihrer Abschlusszeugnisse, akademischen Qualifikationen und Arbeitsbescheinigungen vorlegen.
10. Es wird eine Reserveliste mit den geeignetsten Bewerbern (die in dem Gespräch und den Prüfungen die für das Bestehen erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben) erstellt und Ernennungen werden anhand dieser Liste vorgenommen. Normalerweise bleiben Reservelisten für bis zu zwei Jahre ab dem Schlusstermin des Verfahrens gültig und können verlängert werden.
11. Vor der Einstellung der erfolgreichen Bewerber müssen sich diese einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterziehen.
Beschwerden
Ist ein Bewerber der Ansicht, dass beim Auswahlverfahren ein Irrtum unterlaufen ist, kann er innerhalb von 20 Kalendertagen nach dem Datum der Mitteilung über die Entscheidung unter Angabe der Kennziffer des Auswahlverfahrens an den Vorsitzenden des Auswahlausschusses einen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieser Antrag ist wie folgt zu adressieren:
Vorsitzender des Auswahlausschusses
Nummer des Auswahlverfahrens: EF-XX-00-00 (wie zutreffend)
Eurofound
Wyattville Road
Loughlinstown
Dublin D18 KP65
Ireland
Der Auswahlausschuss prüft daraufhin erneut die Bewerbungsakte und teilt dem Bewerber binnen 30 Kalendertagen nach Eingang des Schreibens seine Entscheidung mit.
Bewerber, die der Ansicht sind, durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt worden zu sein, können gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union Beschwerde bei folgender Adresse einlegen:
Exekutivdirektor
Eurofound
Wyattville Road
Loughlinstown
Dublin D18 KP65
Ireland
Die Beschwerde muss binnen einer Frist von drei Monaten eingelegt werden. Die Frist für die Einleitung eines solchen Verfahrens (siehe Statut) beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bewerber von der ihn benachteiligenden Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird.
Wie alle Bürger der Europäischen Union können Bewerber beim Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde einlegen:
Europäischer Bürgerbeauftragter
1, avenue du Président Robert Schuman — CS 30403
67001 Strasbourg Cedex
Frankreich
Hinweis: Die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde oder für die Einreichung einer Klage beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, wird durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt. Beachten Sie außerdem, dass einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 2 Absatz 4 der allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten die geeigneten administrativen Schritte bei Eurofound vorausgegangen sein müssen.
Datenschutz
Alle vom Bewerber vorgelegten Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG verarbeitet (ABl. L. 295 vom 21.11.2018, S. 39-98).
Gemäß den Artikeln 17 und 18 der Verordnung (EU) 2018/1725 haben Bewerber jederzeit das Recht auf Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung etwaiger unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten. Eine Berichtigung der Daten bezüglich der Zulassungs- oder Auswahlkriterien ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist jedoch nicht möglich. Der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche ist der Leiter des Personalreferats; die Daten werden von Mitgliedern des Personalreferats und des Auswahlausschusses verarbeitet. Der Zweck der Verarbeitung dieser Daten besteht darin, Eurofound die Möglichkeit zu geben, das Auswahlverfahren einzuleiten, um die Stelle gemäß der Stellenausschreibung zu besetzen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung sind die Artikel 27-34 des Statuts sowie die Artikel 12-15 und 82-84 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Sollten Bewerber Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben, können sie sich an die Personalabteilung unter recruit@eurofound.europa.eu wenden. Bewerber können sich im Fall von weiteren Anmerkungen und/oder von Beschwerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten an den Datenschutzbeauftragten von Eurofound wenden und ihren Antrag an folgende Adresse schicken: DataProtectionOfficer@eurofound.europa.eu . Bewerber können außerdem jederzeit einen Rechtsbehelf einlegen und Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) unter folgender Adresse einreichen . Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von Eurofound zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Einstellung . Sie können auch den allgemeinen Datenschutzhinweis von Eurofound einsehen.
Beschäftigungsbedingungen
Für die Bediensteten von Eurofound gelten das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (1. Januar 2014) .
Dienstort
Dublin, Irland. Gemäß dem Statut (Artikel 20) hat sich der Wohnort in angemessener Nähe zu den Diensträumen von Eurofound zu befinden.
Probezeit
Erfolgreiche Bewerber, die mit einem Vertrag über mindestens ein Jahr eingestellt werden, müssen zunächst eine Probezeit von neun Monaten absolvieren.
Bezüge
Das anfängliche Monatsgrundgehalt richtet sich nach der Gehaltstabelle gemäß Artikel 66 für Beamte und Bedienstete auf Zeit sowie Artikel 93 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten in der geltenden Fassung. Es erhöht sich gegebenenfalls um die in den einschlägigen Bestimmungen des Statuts oder den Beschäftigungsbedingungen vorgesehenen Zulagen.
Die Vergütung unterliegt der Gemeinschaftssteuer und den sonstigen im Statut vorgesehenen Abzügen. Sie ist von jeder nationalen Steuer ausgenommen und die Bediensteten sind Mitglieder des Systems der sozialen Sicherheit und der Versorgungsordnung der Europäischen Kommission.
Der aktuelle Berichtigungskoeffizient für Irland beträgt 136,3 %.
Die nachstehende Tabelle zeigt Beispielgehälter für zwei Eingangsbesoldungsgruppen unter Berücksichtigung einiger möglicher Szenarien:
Bediensteter auf Zeit
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Besoldungsgruppe AST 2, Dienstaltersstufe 2
z. B. Assistent (m/w)
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Grundgehalt
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4 286 EUR
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Grundgehalt zzgl. Auslandszulage
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4 927 EUR
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Grundgehalt zzgl. Auslandszulage und Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind
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6 167 EUR
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Vertragsbediensteter
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Funktionsgruppe IV, Besoldungsgruppe 14
z. B. Projektbeauftragter (m/w)
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Grundgehalt
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4 634 EUR
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Grundgehalt zzgl. Auslandszulage
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5 550 EUR
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Grundgehalt zzgl. Auslandszulage und Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind
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6 828 EUR
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Eine grobe Schätzung des voraussichtlichen monatlichen Einkommens kann unter diesem Link berechnet werden: EU-Gehaltsrechner
Zusammenfassung der sonstigen Beschäftigungsbedingungen
1. Die Gehälter unterliegen keiner nationalen Einkommenssteuer, sondern einer Unionssteuer, die vom Gehalt abgezogen wird;
2. Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt zwei Tage je Kalendermonat plus weitere Tage aufgrund der Entfernung vom Herkunftsort, sowie durchschnittlich 17 Tage Eurofound-spezifischer Urlaub pro Jahr;
3. Schulungs- und Weiterbildungsprogramm;
4. Aufnahme in das Versorgungssystem der EU (nach 10 Jahren Dienstzeit);
5. Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem der EU für Bedienstete und unterhaltsberechtigte Familienangehörige;
6. Versicherung gegen Unfall/Berufskrankheiten, Versicherung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität;
7. Auslandszulage oder Expatriierungszulage in Höhe von 16 % oder 4 % je nach Sachlage;
8. Haushaltszulage;
9. Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder;
10. Erziehungszulage;
11. Einrichtungsbeihilfe und Erstattung der Umzugskosten;
12. Anfängliches zeitweiliges Tagegeld;
13. Weitere Leistungen.
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Zeitarbeitskräfte / Leiharbeitskräfte
Eurofound beschäftigt gelegentlich örtliche Leiharbeitskräfte, um kurzfristig offene Stellen zu besetzen, z. B. bei Mutterschaftsurlaub. Der derzeitige Dienstleister ist Orange Recruitment.
Gastwissenschaftler
Eurofound nimmt gelegentlich Gastwissenschaftler auf, die an Forschungsprojekten mitarbeiten oder diese ergänzen können. Gastwissenschaftler sind meistens Wissenschaftler mit einem Stipendium ihrer Universität oder ihres Instituts. Sie erhalten keine finanzielle Unterstützung von Eurofound. Jeder, der an einem Forschungsbesuch bei Eurofound interessiert ist, sollte ein Motivationsschreiben an folgende Adresse schicken: recruit@eurofound.europa.eu .
Abgeordnete nationale Sachverständige (ANS)
Eurofound nimmt gelegentlich die Leistungen von abgeordneten nationalen Sachverständigen nach den Regelungen der Kommission in Anspruch.
Initiativbewerbungen
Eurofound nimmt keine Initiativbewerbungen an und bewahrt solche Bewerbungen oder Lebensläufe (CV) nicht auf. Ausschließlich über das Online-Einstellungssystem eingereichte Bewerbungen auf Stellenausschreibungen, die auf dieser Website veröffentlicht werden, können berücksichtigt werden.