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Arbeiten bei Eurofound

The European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions (Eurofound) is an equal opportunities employer and welcomes applications from all EU citizens regardless of gender, race, colour, ethnic or social origin, genetic characteristics, language, religious, political or other convictions or opinions, belonging to a national minority, financial situation, birth, disability, age, sexual orientation, marital status or family situation. Eurofound selects candidates on the basis of merit in accordance with criteria that relate to the job and the requirements of the individual who will fill that role.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) fördert die Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen von Unionsbürgern ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstandes oder der familiären Situation. Eurofound wählt die Bewerber auf der Grundlage des Verdienstes anhand von mit der Stelle in Zusammenhang stehenden Kriterien und den Einstrellungsbedingungen für die Person, die diese Funktion erfüllt, aus.

Die Auswahlverfahren bei Eurofound stehen den Staatsangehörigen der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) offen. Es wird kein nationales Quotensystem angewandt, aber nach dem Statut müssen sich die Agenturen um eine allgemeine Ausgewogenheit unter den Nationalitäten bemühen.

Eurofound beschäftigt Statutspersonal als Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete. Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete werden zunächst mit einem befristeten Vertrag eingestellt, der in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt oder verlängert werden kann.

-         Bewerbungen

-         Prüfung von Bewerbungen

-         Auswahlgespräche und Tests

-         Reservelisten

Bewerbung um eine Stelle bei Eurofound

Bewerber können sich um eine freie Stelle bewerben, sofern sie im Besitz aller staatsbürgerlichen Rechte sind, ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben und die in der Stellenausschreibung festgelegten Kriterien erfüllen.

Generell ist das Auswahlverfahren in folgende Schritte gegliedert: Die Stellenausschreibung wird auf der Website von Eurofound sowie auf der Website des EPSO veröffentlicht. Interessierte Bewerber, die ihres Erachtens die Kriterien erfüllen, müssen sich registrieren und das Bewerbungsformular über das Online-System von Eurofound ausfüllen. Für Informationen zu Bewerbungen und Sprachkenntnissen, siehe Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen – Raster zur Selbsteinschätzung.

Bewerbungen

Die Bewerber müssen die ausgefüllten Bewerbungen im Wege des Online-Einstellungssystems von Eurofound über die Seite Freie Stellen einreichen. Das System erstellt automatisch eine E-Mail-Bestätigung.

  1. Berücksichtigt werden Bewerbungen, die bis 23.55 Uhr GMT an dem in der Stellenausschreibung angegebenen Datum des Bewerbungsschlusses eingehen. Den Bewerbern wird empfohlen, ihre Bewerbung rechtzeitig vor Ende der Frist zu übermitteln. Nach Fristablauf können keine Bewerbungen mehr zum Auswahlverfahren zugelassen werden.
  2. Die Bewerber sollten sicherstellen, dass die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist (und das Postfach nicht voll ist), da die am Ende jeder Phase getroffenen Entscheidungen per E-Mail mitgeteilt werden.

 

Prüfung von Bewerbungen

  1. Alle über das Online-Einstellungssystem bis zum Bewerbungsschluss eingegangenen Bewerbungen, die die in der Stellenausschreibung festgelegten Zulassungskriterien erfüllen, werden dem Auswahlausschuss vorgelegt.
  2. Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungen und erstellt eine Liste von Bewerbern, die die in der Stellenausschreibung festgelegten Zulassungskriterien erfüllen. Dabei stützt sich der Ausschuss ausschließlich auf die im Bewerbungsformular enthaltenen Angaben. Ausgeschlossen werden in dieser Phase alle Bewerber, die nicht die Zulassungsbedingungen erfüllen oder das Bewerbungsformular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt haben.

 

Gespräche und Prüfungen

  1. Bewerber, die bei der Erstellung der Auswahlliste eine Mindestpunktzahl von 70 % erreichen, werden zu einem Gespräch mit dem Auswahlausschuss eingeladen. Bei bestimmten Auswahlverfahren kann eine Höchstzahl der zu einem Gespräch eingeladenen Bewerber festgelegt werden.
  2. Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, können Anspruch auf Erstattung und Reisekosten haben: siehe Regelungen zur Erstattung für Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden.
  3. Die Gespräche werden in englischer Sprache geführt. Bei Bewerbern, deren Muttersprache Englisch ist, wird ein Teil des Gesprächs in ihrer Zweitsprache geführt.
  4. Die Bewerber müssen außerdem die folgenden schriftlichen Prüfungen ablegen:

- eine Englischprüfung oder eine Prüfung in ihrer Zweitsprache, sollte Englisch ihre Muttersprache sein (erforderliche Mindestpunktzahl 50 %);

- eine Prüfung der Kompetenzen (in Englisch), die beispielsweise mehrere Multiple-Choice-Fragen und/oder eine für die Funktion relevante Fallstudie umfasst (erforderliche Mindestpunktzahl 60 %).

- Bei manchen Auswahlverfahren müssen die Bewerber möglicherweise psychometrische Tests ablegen und eventuell ein Assessment Centre besuchen. Ist dies erforderlich, wird in der Stellenausschreibung explizit darauf hingewiesen.

- Bei Nichterreichen der für das Bestehen erforderlichen Mindestpunktzahl in einer der Prüfungen wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

  1. Bewerber, die zu einem Gespräch eingeladen werden, müssen einen Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit sowie Kopien ihrer Abschlusszeugnisse, akademischen Qualifikationen und Arbeitsbescheinigungen vorlegen.

Reservelisten

  1. Es wird eine Reserveliste mit den geeignetsten Bewerbern (die in dem Gespräch und den Prüfungen die für das Bestehen erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben) erstellt und Ernennungen werden anhand dieser Liste vorgenommen. Normalerweise bleiben Reservelisten für bis zu zwei Jahre ab dem Schlusstermin des Verfahrens gültig und können verlängert werden.
  2. Vor der Einstellung der erfolgreichen Bewerber müssen sich diese einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterziehen.

Beschwerden

Ist ein Bewerber der Ansicht, dass beim Auswahlverfahren ein Irrtum unterlaufen ist, kann er die Überprüfung seiner Bewerbung beantragen. Hierzu muss er innerhalb von 20 Kalendertagen nach dem Datum der Mitteilung über die Entscheidung unter Angabe der Kennziffer des Auswahlverfahrens an den Vorsitzenden des Auswahlausschusses einen Antrag auf Überprüfung stellen. Dieses Schreiben ist wie folgt zu adressieren:

Vorsitzender des Auswahlausschusses

Nummer des Auswahlverfahrens: EF-XX-00-00 (wie zutreffend)

Eurofound

Wyattville Road

Loughlinstown

Dublin D18 KP65

Irland

Der Auswahlausschuss prüft daraufhin erneut die Bewerbungsakte und teilt dem Bewerber binnen 30 Kalendertagen nach Eingang des Schreibens seine Entscheidung mit.

Bewerber, die sich durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt fühlen, können gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften unter folgender Anschrift Beschwerde einlegen:

Direktor

Eurofound

Wyattville Road

Loughlinstown

Dublin D18 KP65

Irland

Die Beschwerde muss binnen einer Frist von drei Monaten eingelegt werden. Die Frist für die Einleitung eines solchen Verfahrens (siehe Statut) beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bewerber von der ihn benachteiligenden Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird.

Wie alle Bürger der Europäischen Union können Bewerber beim Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde einlegen:

Europäischer Bürgerbeauftragter

1 Avenue du Président Robert Schuman – CS 30403

67001 Strasbourg Cedex

Frankreich

http://www.ombudsman.europa.eu/media/de/default.htm

Hinweis: Die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde oder für die Einreichung einer Klage beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, wird durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt. Beachten Sie außerdem, dass einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 2 Absatz 4 der allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten die geeigneten administrativen Schritte bei Eurofound vorausgegangen sein müssen.

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Datenschutz

Alle vom Bewerber vorgelegten Daten werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG verarbeitet (ABl. L. 295 vom 21.11.2018, S. 39-98).

Gemäß den Artikeln 17 und 18 der Verordnung (EU) 2018/1725 hat der Bewerber jederzeit das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung etwaiger unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten. Eine Berichtigung der Daten bezüglich der Zulassungs- oder Auswahlkriterien ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist jedoch nicht möglich. Der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche ist der Leiter des Personalreferats; die Daten werden von Mitgliedern des Personalreferats und des Auswahlausschusses verarbeitet. Der Zweck der Verarbeitung dieser Daten besteht darin, Eurofound die Möglichkeit zu geben, das Auswahlverfahren einzuleiten, um die Stelle gemäß der Stellenausschreibung zu besetzen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung bilden die Artikel 27 bis 34 des Statuts sowie die Artikel 12 bis 15 und 82 bis 84 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB).

Bewerber sollten sich bei Fragen zur Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten an die Personalabteilung unter Verwendung folgender E-Mail-Adresse wenden: recruit@eurofound.europa.eu. Bewerber können sich im Fall von weiteren Anmerkungen und/oder von Beschwerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten an den Datenschutzbeauftragten von Eurofound wenden und ihren Antrag an folgende Adresse schicken: DataProtectionOfficer@eurofound.europa.eu . Bewerber können außerdem jederzeit einen Rechtsbehelf einlegen und Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) unter folgender Adresse einreichen . Näheres entnehmen Sie bitte derDatenschutzerklärung von Eurofound zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Einstellung . Sie können auch den allgemeinen Datenschutzhinweis von Eurofound einsehen.

Über uns: Rechtliche und Datenschutzhinweise

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Beschäftigungsbedingungen

Für die Bediensteten von Eurofound gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (1. Januar 2014).

Dienstort

Dublin, Irland. Gemäß dem Statut (Artikel 20) hat sich der Wohnort in angemessener Nähe zu den Diensträumen von Eurofound zu befinden.

Probezeit

Erfolgreiche Bewerber, die mit einem Vertrag über mindestens ein Jahr eingestellt werden, müssen eine Probezeit von neun Monaten absolvieren.

Bezüge

Das anfängliche Monatsgrundgehalt richtet sich nach der Gehaltstabelle gemäß Artikel 66 für Beamte und Bedienstete auf Zeit sowie Artikel 93 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten in der geltenden Fassung. Es erhöht sich gegebenenfalls um die in den einschlägigen Bestimmungen des Statuts oder den Beschäftigungsbedingungen vorgesehenen Zulagen.

Die Vergütung unterliegt der Gemeinschaftssteuer und den sonstigen im Statut vorgesehenen Abzügen. Sie ist von jeder nationalen Steuer ausgenommen und die Bediensteten sind Mitglieder des Systems der sozialen Sicherheit und der Versorgungsordnung der Europäischen Kommission.

Die Einstufung und Vergütung von Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensten entsprechen den Regelungen der Europäischen Kommission. Der aktuelle Berichtigungskoeffizient für Irland beträgt 116,6 %.

Die nachstehende Tabelle zeigt Beispielgehälter für zwei Eingangsbesoldungsgruppen unter Berücksichtigung einiger möglicher Szenarien:

 

Monatliches Nettogehalt

Vertragsbediensteter

Funktionsgruppe II, Besoldungsgruppe 4 (z. B. Assistent)

Grundgehalt

2 025 EUR

Grundgehalt zzgl. Auslandszulage

2 633 EUR

Grundgehalt zzgl. Auslandszulage und Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind

3 272 EUR

 

Bediensteter auf Zeit

Besoldungsgruppe AD5, Dienstaltersstufe 1 (z. B. Forschungsbeauftragter)

Grundgehalt

4 142 EUR

Grundgehalt zzgl. Auslandszulage

4 979 EUR

Grundgehalt zzgl. Auslandszulage und Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind

5 979 EUR

 

Zusammenfassung der sonstigen Beschäftigungsbedingungen

  1. Die Gehälter unterliegen keiner nationalen Einkommenssteuer, sondern einer Unionssteuer, die vom Gehalt abgezogen wird;
  2. Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt zwei Tage je Kalendermonat plus weitere Tage aufgrund der Entfernung vom Herkunftsort, sowie durchschnittlich 17 Tage Eurofound-spezifischer Urlaub pro Jahr;
  3. Schulungs- und Weiterbildungsprogramm;
  4. Aufnahme in das Versorgungssystem der EU (nach 10 Jahren Dienstzeit);
  5. Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem der EU für Bedienstete und unterhaltsberechtigte Familienangehörige;
  6. Versicherung gegen Unfall/Berufskrankheiten, Versicherung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Invalidität;
  7. Auslandszulage oder Expatriierungszulage in Höhe von 16 % oder 4 % je nach Sachlage;
  8. Haushaltszulage;
  9. Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder;
  10. Erziehungszulage;
  11. Einrichtungsbeihilfe und Erstattung von Umzugskosten;
  12. Anfängliches zeitweiliges Tagegeld;
  13. Weitere Leistungen.

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Zeitarbeitskräfte / Leiharbeitskräfte

Eurofound beschäftigt gelegentlich örtliche Leiharbeitskräfte, um kurzfristig offene Stellen zu besetzen, z. B. bei Mutterschaftsurlaub. Der derzeitige Dienstleister ist Orange Recruitment.

Gastwissenschaftler

Eurofound nimmt gelegentlich Gastwissenschaftler auf, die an Forschungsprojekten mitarbeiten oder diese ergänzen können. Gastwissenschaftler sind meistens Wissenschaftler mit einem Stipendium ihrer Universität oder ihres Instituts. Sie erhalten keine finanzielle Unterstützung von Eurofound. Für Forschungsaufenthalte sind ein Motivationsschreiben und der Lebenslauf an folgende Adresse zu senden: recruit@eurofound.europa.eu .

Abgeordnete nationale Sachverständige

Eurofound nimmt gelegentlich die Leistungen von abgeordneten nationalen Sachverständigen nach den Regelungen der Kommission in Anspruch.

Initiativbewerbungen

Eurofound nimmt keine Initiativbewerbungen an und bewahrt solche Bewerbungen oder Lebensläufe nicht auf. Ausschließlich über das Online-Einstellungssystem eingereichte Bewerbungen auf Stellenausschreibungen, die auf dieser Website veröffentlicht werden, können berücksichtigt werden.

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Disclaimer

When freely submitting your request, you are consenting Eurofound in handling your personal data to reply to you. Your request will be handled in accordance with the provisions of Regulation (EU) 2018/1725 of the European Parliament and of the Council of 23 October 2018 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data by the Union institutions, bodies, offices and agencies and on the free movement of such data. More information, please read the Data Protection Notice.