Mindestlohn in Bulgarien
Information for this page was compiled during December 2025 and early 2026. Most Member States had already transposed the EU minimum wage directive at this point. Those that had not yet fully completed transposition or where the information was not yet publicly available include Bulgaria, Cyprus, Luxemburg, Poland and Portugal. These profiles will be updated consecutively as the information becomes available. Users are invited to contact our experts on minimum wage if they are aware of changes.
Dieses Profil beschreibt, wie Mindestlöhne in Bulgarien reguliert und festgelegt werden. Sie können als Hintergrundinformation für die jährliche Übersicht von Eurofound zur Festlegung des Mindestlohns gelesen werden. Bulgarien hat einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn ('минималната работна заплата за страната'), der von der Regierung in Absprache mit den Sozialpartnern festgelegt wird.
Das jüngste Regierungsdekret zur Festlegung des Mindestlohns ist das Ministerratsdekret Nr. 243 vom 13. November 2025 (das den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 festlegt).
Die Zuständigkeit für die formale Festlegung des Mindestlohns liegt beim Ministerrat, der den Satz per Dekret festlegt.
Die wichtigsten Akteure, die an der Festlegung des Mindestlohns (MW) in Bulgarien beteiligt sind, sind die Mitglieder des Nationalen Rates für dreimächtege Zusammenarbeit (NCTC), dessen Rechtsgrundlage Art. 3 des Arbeitsgesetzbuchs ist und der sich aus jeweils zwei Vertretern des Ministerrats, der repräsentativen Organisationen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmern sowie aus repräsentativen Arbeitgeberorganisationen zusammensetzt. Die NCTC:
Diskutiert und gibt Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschriften zu verschiedenen Angelegenheiten ab: Dazu gehören Arbeitsbeziehungen und damit verbundene Themen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, berufliche Ausbildung, öffentliche und Krankenversicherung, Einkommen und Lebensstandard sowie Haushaltspolitik und die sozialen Folgen von Umstrukturierung und Privatisierung.
Führt Konsultationen durch und fördert die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene: Dieser konzentriert sich auf Arbeitsbeziehungen, direkt damit verbundene Arbeitsbeziehungen, soziale Sicherungsverhältnisse und Fragen des Lebensstandards.
Koordiniert nationale Bestrebungen zu Programmen zu Themen des sozialen Dialogs: Dies umfasst Programme, die sowohl national als auch international finanziert werden, und umfasst alle im Nationalen Tripartiten vertretenen Parteien.
Die Mitglieder der NCTC sind die folgenden:
Konföderation der Unabhängigen Gewerkschaften Bulgariens (CITUB)opens in new tab
Konföderation der Arbeit Podkrepa (Cl Podkrepa)opens in new tab
Bulgarische Handels- und Industriekammer (BCCI)opens in new tab
Konföderation der Arbeitgeber und Industriellen in Bulgarien (CEIB)opens in new tab
Union für private Wirtschaftsunternehmen (UPEE)opens in new tab
Die Festlegung des Mindestlohns in Bulgarien wird gesetzlich nicht umfassend geregelt. Nach Art. 244 des Arbeitsgesetzbuchs wird der Mindestlohn vom Ministerrat für jedes Kalenderjahr festgelegt.
Die Regierung schlägt den Mindestlohn vor, der dann im Nationalen Rat für dreimächtege Zusammenarbeit diskutiert wird. Die endgültige Entscheidung über den Satz liegt bei der Regierung, die den Satz per Dekret festlegt. Nach Artikel 244 des Arbeitsgesetzbuchs vom 1. Februar 2023 muss der Mindestlohn für das folgende Jahr bis zum 1. September des laufenden Jahres festgelegt werden und in Höhe von 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns festgelegt werden, der über einen Zeitraum von 12 Monaten berechnet wird, einschließlich der letzten beiden Quartale des Vorjahres und der ersten beiden Quartale des laufenden Jahres. Dies geschah ausdrücklich (gemäß der Prämisse der im Änderungsentwurf vorgesehenen Änderung) im Zuge der Verpflichtung, die Verpflichtung zur Verwendung von 'indikativen Referenzwerten zur Beurteilung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne' der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne zu verwenden, indem einer der in der Richtlinie vorgesehenen Indikatoren als potenzieller Referenzwert verwendet wurde.
Diese letzte Aktualisierung des Gesetzes scheint die Rolle der Verhandlungen zu verringern, da 50 % des Durchschnittssatzes auf Basis statistischer Angaben zum Durchschnittslohn berechnet werden.
Das Ministerratsdekret Nr. 243 vom 13. November 2025 legte fest, dass ab dem 1. Januar 2026 der Mindestmonatslohn auf 1213 BGN (620 €) steigt, während der Mindeststundenlohn 7,31 BGN (etwa 3,74 €) beträgt.
Gemäß der Lohnverhandlungsverordnung (Art. 10 Absatz 2) sind bei der Festlegung des Mindestlohns unter anderem die Bedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien, die Lebenshaltungskosten und deren Veränderungen, das allgemeine Lohnniveau im Land, das Sozialhilfesystem, der Lebensstandard anderer sozialer Gruppen sowie wirtschaftliche Faktoren wie die Anforderungen an die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu berücksichtigen. das Niveau der Arbeitsproduktivität und die Aufrechterhaltung eines angemessenen Beschäftigungsniveaus.
Da der Mindestlohn nun 50 % des Bruttodurchschnittslohns beträgt (berechnet über einen Zeitraum von 12 Monaten, einschließlich der letzten beiden Quartale des Vorjahres und der ersten beiden Quartale des laufenden Jahres), scheint das Verhältnis zum Durchschnittslohn mit der jüngsten Änderung vom 1. Februar 2023 das einzige gültige Kriterium für die jährliche Anpassung des Mindestlohns in Bulgarien zu bleiben ( operationalisiert auf Basis der jährlichen Statistiken zu Beschäftigungs- und Arbeitskosten).
Die Mindestlohnerhöhung 2025 wurde durch die Anwendung der Regel bestimmt, dass sie 50 % des durchschnittlichen Bruttolohns betragen sollte, was hauptsächlich die relativen Kriterien widerspiegelt. Die absoluten Kriterien, die sich auf die Sicherstellung eines anständigen Lebensstandards beziehen, wurden nur indirekt berücksichtigt, anhand von Bezug auf Kaufkraft, Lebensstandard und Armutsbekämpfung, ohne eine formelle Bewertung basierend auf Lebenshaltungskostenindikatoren oder einem definierten Warenkorb. Im Vergleich zur Zeit vor der Umsetzung der Richtlinie ist der Ansatz transparenter, aber eine vollständige und systematische Bewertung dieser Kriterien bleibt begrenzt.
Für die Mindestlohnerhöhungen für 2025 und 2026 wurde in Bulgarien keine separate oder detaillierte Angemessenheitsbewertung veröffentlicht. Die Angemessenheit wurde hauptsächlich durch die Rechtsregel im Arbeitsgesetzbuch und die mit dem Dekret verknüpfte Regierungserklärung thematisiert. Die Erhöhung im Jahr 2025 folgte der Regel, dass der Mindestlohn auf 50 % des Durchschnittsbruttolohns festgelegt werden sollte, was die relative Dimension der Angemessenheit widerspiegelt. Die absolute Dimension, die mit der Sicherstellung eines anständigen Lebensstandards zusammenhängt, wurde indirekt anhand von Bezug auf Kaufkraft, Lebensstandard und Armutsreduktion betrachtet, jedoch ohne eine formelle Bewertung basierend auf Lebenshaltungskostenindikatoren oder einem Warenkorb. Im Vergleich zur Zeit vor der Umsetzung der Richtlinie ist der derzeitige Ansatz transparenter, aber eine vollständige und systematische Adäquanzbewertung ist weiterhin begrenzt.
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs wurde am 26. September 2025 vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zur öffentlichen Diskussion eingebracht. Ziel war es, die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne umzusetzen. Die vorgeschlagenen Änderungen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Förderung von Tarifverhandlungen, insbesondere auf sektoraler und zweigster Ebene, um die Abdeckung zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Entwurf ermöglichte es der Regierung zusammen mit den Sozialpartnern, einen Plan zur Unterstützung von Tarifverhandlungen zu verabschieden, klärte, wie sektorale und branchenspezifische Tarifverträge gelten, und gab der Arbeitsinspektion Befugnisse zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften. Obwohl die Regierung den Entwurf als den Anforderungen von Artikel 4 der Richtlinie vorstellte, kritisierten die Gewerkschaften ihn, weil er die Mindestlohnangemessenheit und den Lebensstandard nicht vollständig ansprach. Ende 2025 war das Gesetz noch nicht verabschiedet worden, und die Gespräche liefen weiterhin.
Der Mindestlohn in Bulgarien gilt universell für alle Arbeitnehmer. Subminima sind nur im Falle von Arbeitsplatzausbildung zulässig, und dies wird im nächsten Abschnitt "Subminima und höhere Raten" näher erläutert.
Ein deutlicher, niedrigerer Satz gilt für Arbeitnehmer, die eine Ausbildung am Arbeitsplatz absolvieren, insbesondere im Rahmen eines dualen Systems der beruflichen Ausbildung (VET). Im Rahmen eines On-the-Job-Ausbildungsvertrags muss der Arbeitgeber praktische Ausbildung in einem bestimmten Beruf oder Fachgebiet anbieten. Der Mitarbeiter wiederum verpflichtet sich, die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen zu erwerben. Während ihrer gesamten Ausbildungszeit haben diese Beschäftigten Anspruch auf eine Vergütung basierend auf ihrer Arbeit, wobei sie mindestens 90 % des nationalen Mindestlohns in Bulgarien erhalten (Art. 230(5, Arbeitsgesetzbuch).
Der Mindestlohn in Bulgarien ist in 12 gleichwertige monatliche Zahlungen unterteilt, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags. Das jüngste Dekret zur Festlegung des Mindestlohnsatzes ab dem 1. Januar 2024 (Dekret 193/2023) sieht sowohl den Monatssatz als auch den Stundensatz für 'eine normale Arbeitszeit von 8 Stunden und 5 Tage pro Woche' fest.
Es gibt keine weiteren Komponenten, die zum Mindestlohn beitragen, der laut Art. 10 Absatz 1 der Lohnverhandlungsverordnung 'die niedrigste Vergütung für geleistete oder geleistete Arbeit' darstellt. Zusätzliche Bonuszahlungen, wie ein 13. Lohn oder Boni, sind nicht enthalten.
Es gibt keinen nationalen Bericht, der speziell dem Mindestlohn in Bulgarien gewidmet ist. Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik erstellt jedoch regelmäßig eine vorläufige Folgenabschätzung des vorgeschlagenen Betrags.
Diese Bewertung erfolgt vor jeder Erhöhung des Mindestlohns. Da die jüngste Änderung vorsieht, dass der Mindestlohn vor dem 1. September festgelegt werden muss, könnten diese Bewertungen als regelmäßige Ereignisse betrachtet werden. Ab dem 1. Januar 2026 wurde keine Bewertung für die Mindestlohnerhöhung veröffentlicht.
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik, vorläufige Folgenabschätzungopens in new tab
Vorläufige Bewertung der Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar 2025PDFopens in new tab
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Staatliches Amtsblatt (Darzhaven Vestnik). (2025) Dekret Nr. 243 vom 13. November 2025 zur Festlegung des Mindestlohns für 2026opens in new tab